Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30
.

.

Klarstellung zur Information einer Fachgewerkschaft

TV-L Altersteilzeit: Bundesarbeitsministerium mauert

Die Aufstockungsleistungen im Rahmen eines Altersteilzeitverhältnisses erreichen bei vielen Kolleginnen und Kollegen oft nicht 83 Prozent des Nettobetrages des bisherigen Arbeitsentgeltes.


Der Vorstandsbereich Tarif und Recht der GEW Sachsen-Anhalt hat sich wegen vielfacher Nachfragen deshalb umgehend mit dem Finanzministerium in Verbindung gesetzt. Die Ursache liegt aber - laut Auskunft des Ministeriums - nicht in einer fehlenden Berücksichtigung der Ost-West-Angleichung durch die Bezügestellen, sondern in der nicht aktuellen Mindestnetto-Tabelle. Diese Tabelle wurde seit 2008 nicht mehr vom Bundesarbeitsministerium gepflegt. Somit sind die steuer- und sozialrechtlichen Entwicklungen seither nicht berücksichtigt worden.

 

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit ist eindeutig: In § 5 Absatz 3 ist geregelt, dass für die Berechnung des Mindestnettobetrages, also für die 83 Prozent, die Rechtsverordnung nach § 15 Satz 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes zugrunde zu legen ist. Somit liegt die Verantwortung für diese Mindestnettotabelle beim Bundesarbeitsministerium, welches sich bislang weigert, eine Aktualisierung vorzunehmen.

 

Sowohl das Land als auch wir haben dieses Problem seit einiger Zeit auf dem Schirm und das Bundesarbeitsministerium aufgefordert, diese Mindestnetto-Tabelle auf den neuesten Stand zu bringen. Wir starten derzeit einen weiteren Versuch, das BMA zu einer Korrektur zu bewegen und haben den GEW-Hauptvorstand aufgefordert, Druck auf die Bundesregierung auszuüben.

 

Nachtrag: Wir haben im Forum eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes vorgenommen.

Dieser Artikel wurde bereits 359 mal angesehen.



.