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Tarifrunde TVöD 2023

10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr Gehalt!

Frank Wolters, Gewerkschaftssekretär für Jugendhilfe und Sozialarbeit, informiert über die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst im Jahr 2023.

Am 24. Januar 2023 beginnen die Tarifverhandlungen zum TVöD für die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen. Die Bundes-Tarifkommission der GEW hat am 21. September 2022 die Forderungen für diese Tarifrunde beschlossen. Vorangegangen waren Forderungsdiskussionen in den Landesverbänden und Untergliederungen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes präsentierten am 11. Oktober 2022 die Forderungen für die Tarifverhandlungen. Für die DGB-Gewerkschaften besitzt ver.di gemäß der Kooperationsvereinbarung die Verhandlungsführung.

Das für Tarif- und Beamt*innenpolitik zuständige Vorstandsmitglied der GEW Sachsen-Anhalt, Ulrich Härtel, erklärte gegenüber der EuW:

„Diese Tarifrunde findet vor dem Hintergrund massiver Preissteigerungen statt. Unsere Mitglieder erwarten, dass wir die Einkommen sichern und die Preissteigerungen durch einen akzeptablen Tarifabschluss kompensieren. Wir werden in dieser Tarifrunde dicke Bretter bohren müssen.“


Entgelterhöhungen stehen im Mittelpunkt

Die Mitglieder der Bundestarifkommission haben die Forderungsdiskussionen in den Landesverbänden ausgewertet und in einem ersten Beschluss eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich, gefordert. Hinsichtlich möglicher steuerfreier Sonderzahlungen vertritt die Tarifkommission die Auffassung, dass diese kein Ersatz für lineare Entgelterhöhungen darstellen. Deshalb sollten solche Zahlungen nicht mit möglichen Tarifergebnissen verrechnet werden.
 

Tarifvertrag für Fachkräftegewinnung

Für die Steigerung der Attraktivität von Beschäftigungen im öffentlichen Dienst hält es die GEW für unerlässlich, künftig berufsfördernde Zeiten bei der Einstellung bzw. dem Arbeitgeberwechsel vollständig anzurechnen. Dabei ist u. a. dafür Sorge zu tragen, dass eine einschlägige Berufserfahrung bei der Einstufung in vollem Umfang berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob sie beim selben oder einem anderen Arbeitgeber erworben wurde. Darüber hinaus fordert die GEW, auch berufsfördernde Zeiten anzurechnen, die vor einer Unterbrechung von mehr als zwölf Monaten erworben wurden. 
 

Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder gefordert

Die Diskussionen zu Forderungen nach einer Mitgliedervorteilsregelung ist nicht neu. Nicht zu Unrecht weisen viele Gewerkschaftsmitglieder darauf hin, dass sie es sind, die für eine Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen kämpfen und mit ihrem Mitgliedsbeitrag die gewerkschaftlichen Infrastrukturen am Leben erhalten. Andere Beschäftigte würden davon ohne eigenes Zutun profitieren. Das ist nicht mehr zeitgemäß! Gerade mit Blick auf die Entgelte sollten die Gewerkschaften ihre Forderungen nach substanziellen Vorteilen für ihre Mitglieder stärker in die Tarifverhandlungen einbringen.
 

Rahmenbedingungen der Tarifrunde TVöD 2023

Die Tarifverhandlungen beginnen am 24. Januar 2023. Geplant sind zwei weitere Verhandlungstermine am 22./23. Februar sowie vom 27. bis 29. März 2023. Die Tarifverhandlungen umfassen ca. 2,5 Millionen Beschäftigte bei Bund und Kommunen. Neben den Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst sind auch viele Beschäftigte bei freien oder kirchlichen Trägern betroffen. Sie wenden den TVöD entweder direkt an, orientieren sich in Haustarifverträgen an ihm oder nehmen in Arbeitsverträgen darauf Bezug. Die Arbeitgeber verweisen bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf leere Kassen. Deshalb steht fest: Die Tarifrunde wird nicht einfach. Umso wichtiger ist, dass sich alle Beschäftigten einbringen!

Kontakt
Carsten Sievers
Gewerkschaftssekretär für Jugendhilfe und Soziale Arbeit
Adresse Markgrafenstraße 6
39114 Magdeburg
Telefon:  0391 735 54 41
Mobil:  0151 70610602