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Wann kommt das neue Personalvertretungsgesetz?

Änderungen werden auf die lange Bank geschoben

Im § 35 des PersVG LSA ist geregelt, dass Personalräte beschlussfähig sind, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Jahrelang gab es keinen Anlass, am Sinn des Paragraphen zu zweifeln. Doch dann kam die Pandemie und plötzlich war alles anders:

Personalräte hatten die Wahl, entweder gegen die Corona-Schutzverordnung zu verstoßen und sich mit häufig deutlich mehr als der erlaubten Personenzahl in Präsenz zu treffen, manchmal in besonders großen Räumen oder auch mit verringerter Zahl der Teilnehmenden, so dass die Beschlussfähigkeit gerade noch gegeben war, aber dennoch nicht selten unter Umgehung der jeweils gültigen Verordnung. Alternativen wären nur mit einem Verstoß gegen das PersVG LSA möglich gewesen. Ein Aussetzen der Sitzungen kam schon wegen einer oft großen Anzahl an Personalvorgängen (insbesondere Abschluss und Verlängerung von Arbeitsverträgen), wenn überhaupt, dann nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage.

 

Das Land Sachsen-Anhalt reagierte – wie auch andere Bundesländer – nach einigen Wochen und genehmigte für einen befristeten Zeitraum bis Dezember 2020 digitale Sitzungen und Umlaufbeschlüsse. Dass hierfür besonders sensibel auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben geachtet werden musste, versteht sich von selbst.

Wie in vielen anderen Bereichen zeigte es sich auch in der Arbeit der Personalräte, dass Sitzungen in Präsenz so gut wie unersetzbar sind, dass es aber unabhängig von der Pandemie auch Situationen geben kann, in denen es sinnvoll ist, an der einen oder anderen Stelle Alternativen zu finden. So sind zum Beispiel Umlaufbeschlüsse dann sinnvoll, wenn termingebundene Vorlagen kurz nach einer Sitzung eingehen. Insbesondere Hauptpersonalräte, die sich nicht wöchentlich treffen und deren Mitglieder aus dem gesamten Land anreisen und für dann notwendige kurzfristig einberufene Sondersitzungen Terminverschiebungen am Arbeitsplatz oder auch in örtlichen Personalräten vornehmen müssen, würden gern in solchen Fällen die erprobten digitalen Möglichkeiten nutzen. Schnell entstand deshalb der Wunsch, die Regelungen zu verstetigen. Inzwischen ermöglicht das Bundespersonalvertretungsgesetz Beschlussfassungen von Personalräten mittels Umlaufverfahren bzw. Video- oder Telefonkonferenzschaltung. Sachsen-Anhalt setzte für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zum Jahresende befristet auf ein eigenständiges „Gesetz zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung in der Pandemie“.

Im Moment wiederholt sich das Prozedere aus dem vergangenen Jahr. Zu Jahresbeginn wenden sich Personalräte an Mitglieder der Landesregierung, Verantwortliche in Ministerien und Abgeordnete des Landtags mit der Bitte um Änderungen im PersVG des Landes. Dabei stoßen sie durchaus an vielen Stellen auf Zustimmung und es tut sich – nichts. Gegen Mitte des Jahres wird als Alternative eine Verlängerung des Gesetzes zur Sicherstellung der personalrechtlichen Interessenvertretung angemahnt. Dazu ist es notwendig, eine Ziffer zu ändern – im vergangenen Jahr von 1 auf 2 und damit zur neuen Jahreszahl 2022, nun von der 2 zur 3. Was Personalräte Ende 2021/Anfang 2022 nicht kannten, war die unabänderliche Tatsache, dass dafür eine Sitzung des Landtags nicht ausreicht, sondern zwei Lesungen und dazwischen eine Befassung im federführenden Ausschuss erforderlich sind – weil das eben immer so ist. Wenn dann noch der Finanzausschuss die Beschäftigung mit der Vorlage angesichts eines zu vollen Sitzungstages noch einmal um einen Monat verschiebt, tritt das Gesetz eben erst zwei oder drei Monate nach Jahresbeginn in Kraft. Mit den rechtlichen Konsequenzen müssen ja nicht die Abgeordneten, sondern die Personalräte umgehen. Mit Blick auf das Jahr 2023 haben die sich bereits auf verschiedenen Ebenen an ihnen bereits bekannte und neue Personen gewandt, von denen sie Unterstützung erhoffen. Aber das Jahr ist ja noch lang – oder?

Niemand weiß, was das Jahr 2023 bringen wird. Aber es wäre gut, wenn die Personalräte im Land die Möglichkeit hätten, im Notfall schnell zu reagieren. Niemand hofft, dass entweder die Pandemie oder die Energiekrise das öffentliche Leben in einem Maße einschränken, dass digitale Formate für bestimmte Zeiträume zur Normalität werden müssen. Die zurückliegenden Jahre haben aber gezeigt, dass wir nicht vor Entwicklungen sicher sein können, die wenige Tage zuvor noch niemand für möglich gehalten hätte. Es wäre gut, wenn Personalräte vom Jahresbeginn an Rechtssicherheit hätten.

Kontakt
Steffi Kaltenborn
Vorstandsmitglied für Hochschule, Forschung & Lehrer*innenbildung