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Rundschreiben des Landesschulamtes zu Notdiensten an Warnstreiktagen

Angestellte sind nicht zur Leistung von Notdiensten verpflichtet

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Sachsen-Anhalt erachtet die Anordnung zur Leistung von Notdiensten an Warnstreiktagen für rechtswidrig.

Diese Forderung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ging dem Schulpersonal kürzlich in einem Rundschreiben des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt zu. „Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter*innen sind nicht zu Notdiensten verpflichtet“, so Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt. „Die Anordnung verstößt eindeutig gegen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.“ Dieser regelt, dass Tarifbeschäftigte am Streiktag nicht zu Notdiensten herangezogen werden dürfen und keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgrund ihres Streiks zu befürchten haben. Für Beamt*innen gilt Streikverbot, trotzdem müssen sie nicht die Unterrichtsstunden der streikenden Tarifbeschäftigten abdecken. Ihre einzige Pflicht sei es, die Betreuung der Schüler*innen zu gewährleisten, so Gerth weiter. „Notdienste werden im Regelfall von der zentralen Arbeitskampfleitung mit den Arbeitgebern – in diesem Fall dem Landesschulamt – vereinbart. Für eintägige Warnstreiks ist dies unüblich. Keinesfalls dürfen Notdienste von Schulleitungen angewiesen werden. “
 

Hintergrund

In der laufenden Tarifrunde der Länder zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften liegt derzeit kein Angebot der Arbeitgeberseite vor. Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu Warnstreiks, die die mangelhafte Unterrichtsversorgung und den herrschenden Personalmangel in den Bildungseinrichtungen Sachsen-Anhalts noch weiter verschärfen.

Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro mehr Gehalt, sowie eine Laufzeit von einem Jahr für den Tarifabschluss. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen im Land übertragen werden. Weiterhin kämpft die GEW für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud), deren Arbeitsverhältnisse bisher überhaupt keinen tariflichen Regelungen unterliegen.

Kontakt
Christiane Rex
Gewerkschaftssekretärin für Information und Kommunikation & Pressesprecherin GEW Sachsen-Anhalt
Adresse Kleiner Berlin 2
06108 Halle (Saale)
Telefon:  0345 204 08 14
Mobil:  0151 578 414 25