Rechtsschutz
Bitte unterstütze unsere Kollegen bei ihrer Klage zu Mehr- und Minderzeiten!
Derzeit führen zwei Kollegen mit Hilfe des Rechtsschutzes der GEW Sachsen-Anhalt eine Klage zu den Abrechnungen der Mehr- und Minderzeiten bei Lehrkräften. Dabei geht es um die Frage, ob das Handeln der Schulleitungen auf Anweisung des Landesschulamtes rechtens war, die wöchentlichen Minderzeiten über vier Stunden hinaus bei der Gesamtabrechnung abzuziehen.
Als GEW Sachsen-Anhalt vertreten wir die Auffassung, dass es zumindest bis zur erneuten Änderung der Arbeitszeitverordnung mit der Einführung der Vorgriffstunde eine Kappungsgrenze für die Minderstunden in der Woche bestand. Das heißt, dass bei sechs entstandenen Minderstunden in der Woche nur vier Stunden in die Abrechnung der Mehr- und Minderzeiten eingingen. Diese Vorgehensweise wurde von den Schulleitungen jahrelang so praktiziert.
Ab dem Schuljahr 2022/2023 wurden die Schulleitungen vom Landesschulamt jedoch aufgefordert, auch wöchentliche Minderzeiten von mehr als vier Stunden in die Gesamtabrechnung aufzunehmen.
Dagegen wehren sich mit Hilfe des Rechtsschutzes der GEW Sachsen-Anhalt zwei Kollegen vor Gericht und fordern eine Änderung ihrer Abrechnung der Mehr- und Minderstunden insofern, dass lediglich vier Minderstunden in der Gesamtabrechnung Berücksichtigung finden dürfen. Doch das Landesschulamt beharrt auf seiner Position und bestreitet eine andere jahrelange Praxis durch die Schulleitungen.
Deshalb bitten wir jetzt um deine Unterstützung!
Wir möchten mit deiner Hilfe diese jahrelange Praxis der Minderzeitenkappung an den verschiedensten Schulformen und einzelnen Schulen nachweisen.
Bitte stelle uns einige deiner Abrechnungen von Mehr- und Minderzeiten zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass auch bei mehr angefallenen Minderzeiten lediglich vier Minderstunden in der Woche verbucht wurden. Für eine ordentliche Beweisführung vor Gericht müssen darauf auch dein Name sowie der Name deiner Schule sichtbar sein.
Sende die Abrechnungen bitte bis zum 30.03.2025 per E-Mail als PDF-Datei direkt an ilona.kopplin(at)gew-lsa(dot)de oder per Post an unsere Rechtsstelle in der Landesgeschäftsstelle (Markgrafenstraße 6, 39114 Magdeburg). Wir sichern dir die Einhaltung des Datenschutzes zu.
Als Beispiel siehst du hier eine Abrechnung von Mehr- und Minderzeiten aus dem Jahr 2015, die aus Datenschutzgründen geschwärzt ist. In der 51. Kalenderwoche wird ersichtlich, dass sechs Minderstunden angefallen sind, jedoch nur vier verbucht wurden:
Vielen Dank für deine Unterstützung unserer klagenden Kollegen!