Kürzungen an der MLU
Bündnis veröffentlicht offenen Brief
Im Zuge der Kürzungspläne an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg (MLU) hat sich das Bündnis für eine gerechte Ko-Finanzierung des Zukunftsvertrages "Studium und Lehre stärken" in Sachsen-Anhalt gegründet. Die Mitglieder des Bündnisses sind unter anderem der Personalrat der MLU, der Studierendenrat, DGB, GEW Sachsen-Anhalt und ver.di. Um der Forderung nach der vertraglich vereinbarten Ko-Finanzierung der Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag durch das Land Ausdruck zu verleihen, hat das Bündnis einen offenen Brief an den Landesfinanzminister Richter, die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, den Finanzausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt und den Bildungsausschuss des Bundestages gesandt.
Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, welche negativen Auswirkungen eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen auf Studierende, Beschäftigte, die Fächerlandschaft und die Qualität der Lehre habe. Der Brief mahnt auch den Imageschaden der nationalen und internationalen Reputation der Hochschule und des gesamten Bundeslandes an.
Der Brief in voller Länge
"Sehr geehrter Herr Landesfinanzminister Richter, sehr geehrte Frau Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, sehr geehrte Damen und Herren,
wir schreiben Ihnen als Bündnis für eine gerechte Ko-Finanzierung des “Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken” in Sachsen-Anhalt, welches sich aus Gremien der Studierendenschaft und der Beschäftigten, insbesondere den Personal- und Studierendenräten der Hochschulen sowie aus Gewerkschaften zusammensetzt. Die Mitglieder des Bündnisses setzen sich für eine bessere Finanzierung von Bildung und Wissenschaft an allen Hochschulen in Sachsen-Anhalt ein, die den gestiegenen gesellschaftlichen Aufgaben der höheren Bildungseinrichtungen gerecht wird. Es ist seit mehreren Jahren zu beobachten, welche negativen Auswirkungen eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen auf Studierende, Beschäftigte, die Fächerlandschaft und die Qualität in der Lehre hat. Davon betroffen ist aber auch die Forschung und damit die nationale und internationale Reputation der Hochschulen und letztlich eines ganzen Bundeslandes. Über Jahre wurde ein Kahlschlag in Wissenschaft und Forschung nicht nur zugelassen, sondern sogar durch finanziellen Druck forciert. Die Folge davon ist ein wachsendes strukturelles Defizit in den Haushalten der Hochschulen. Dieses strukturelle Defizit entsteht dabei zusätzlich aus der Differenz zwischen der staatlich garantierten Grundfinanzierung und den tatsächlich übernommenen und vom Land gewollten gesellschaftlichen Aufgaben, die in den letzten zehn Jahren zugenommen haben.
Mit dem Hochschulpakt und seinem dauerhaften Nachfolger, dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, wurde und wird versucht, die Hochschulfinanzierung auf eine stabilere Grundlage zu stellen. Insgesamt sollen bundesweit Milliarden in die Hochschulen fließen. Um die bestehende Finanzierung zu erhalten bzw. zu verbessern, verpflichten sich die Länder in dieser „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ auch dazu, „zusätzliche Mittel mindestens in Höhe der im jeweiligen Jahr erhaltenen Bundesmittel bereitzustellen“. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat zugestimmt, kommt dieser Verpflichtung, die wir im Folgenden als „Ko-Finanzierung“ bezeichnen werden, jedoch nicht nach. Dabei geht es um 40 Millionen Euro.
Selbst die Bundesmittel werden nur mit Abzügen an die Hochschulen weitergereicht. Eine solche Handhabung ist ganz offensichtlich nicht im Sinne des Vertragswerkes und stellt eine Vertragsverletzung gegenüber dem Bund dar. Das hat zuvorderst für die Hochschulen im Land – auch im Vergleich zu und im Wettbewerb mit den Hochschulen anderer Bundesländer – fatale Folgen. Innovatives Denken und das Ausprobieren neuer Ideen, kritische Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse, das Anstoßen öffentlicher Debatten und eine qualitativ hochwertige akademische Bildung sind notwendige Voraussetzungen für eine zukunftsfähige und demokratische Gesellschaft. Dabei handelt es sich um öffentliche Aufgaben, die auch aus der öffentlichen Hand – und zwar auskömmlich, mindestens aber in vertraglich zugesicherter Höhe – finanziert werden müssen. Darüber hinaus sind die Universitäten und Hochschulen Anziehungspunkte für Firmen mit ihren Investitionen oder Firmengründungen. Daraus resultieren neue Arbeitsplätze auch jenseits des akademischen Bereichs. Nicht zuletzt fördern die Hochschulen den Zuzug junger Menschen in einem von Überalterung bedrohten Bundesland. Die Umsätze, die durch Hochschulstandorte generiert werden, machen das Doppelte der in diese Institutionen investierten Summen aus, was letztendlich wieder dem Landeshaushalt zugutekommt.
Für Sachsen-Anhalt würde die Einhaltung der zugesicherten Ko-Finanzierung bedeuten, die anvisierten 40 Millionen Euro aus dem Bund zukünftig mit einer ebenso großen Summe aus dem Land zu flankieren. Davon würden alle Hochschulen im Land profitieren und Strukturdiskussionen könnten tatsächlich mit Perspektive auf nachhaltige Hochschulentwicklung statt unter einem Sparzwang geführt werden, welcher nicht das wissenschaftliche Profil, sondern ausschließlich möglichst große und möglichst schnell zu kürzende Haushaltsposten in den Blick nimmt.
Wir erinnern Sie deshalb hiermit eindringlichst an die vom Land eingegangene vertragliche Verpflichtung sowie daran, in den anstehenden Haushaltsverhandlungen den Geist des Zukunftsvertrags ernstzunehmen.
Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung."
06108 Halle (Saale)