Zum Inhalt springen

E 13/A 13

CDU-Abgeordnete brüskiert Lehrkräfte

Bei unserer Kundgebung zum Thema E 13/A 13 auf dem Magdeburger Domplatz Ende Januar baten wir die Politiker*innen um eine Stellungnahme zum Thema. Das CDU-Fraktionsmitglied Angela Gorr ließ uns einen Brief zukommen, zu dem wir nun Stellung beziehen.

Als sich am 31. Januar GEW-Mitglieder und Sympathisanten auf dem Domplatz in Magdeburg versammelten, waren auch die Landtagsfraktionen gebeten worden, zur GEW-Forderung zur Eingruppierung nach A 13 bzw. E 13 Stellung zu nehmen. Die Vertreterin der CDU-Fraktion, Angela Gorr, nutzte die Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Wir dokumentieren hier ihren Redebeitrag und geben zugleich einige Reaktionen aus der GEW zur Kenntnis.

Schreiben der Landtagsabgeordneten Angela Gorr (CDU):

Sehr geehrte Frau Gerth, sehr geehrte Mitglieder der GEW, die Sie sich heute hier versammelt haben,
Sie demonstrieren heute für die aus Ihrer Sicht zu vollziehende Verbesserung der tariflichen Eingruppierung von Grundschullehrkräften. Sie als Gewerkschaft wünschen sich eine Hebung in die Entgeltgruppe E 13 bzw. für Beamtinnen und Beamte nach A 13 für Lehrkräfte an Grundschulen.

Um es gleich vorneweg zu sagen: Als Arbeitsgruppe Bildung der CDU-Fraktion halten wir an der schulformbezogenen Eingruppierung, wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, fest. Das heißt genauer: Wir verschließen uns nicht Gesprächen über eine Verbesserung der Entgeltordnung für Grundschullehrkräfte, was die Höhe der Entlohnung angeht. Wir können aber erstens als Fraktion nicht in die Tarifautonomie eingreifen. Ihr Verhandlungspartner ist die Landesregierung in Person des Finanzministers. Zum Zweiten ist klar, dass mit einer statusrechtlichen Anhebung des Einstiegsamtes nach E 13 bzw. A 13 das gesamte Gefüge der Tariftabelle ins Rutschen geraten würde. Des Weiteren hätte dies sehr wahrscheinlich zur Folge, dass andere Lehrkräfte an anderen Schulformen ihrerseits Forderungen nach einer statusrechtlichen Anhebung stellen würden. Gerechtigkeitsaspekte würden durch eine Realisierung Ihrer Forderungen nicht beseitigt, sondern im Gegenteil an anderer Stelle des Tarifsystems verstärkt hervorgerufen. Dies kann und sollte nicht das Ziel von Tarifpolitik sein.

Was Sie allerdings mit Berechtigung im Rahmen der Tarifverhandlungen vortragen und fordern können, ist aus meiner Sicht eine deutliche Verbesserung Ihrer Entlohnung. Davon wäre die statusrechtliche Eingruppierung als Grundschullehrkraft nicht betroffen und Sie hätten trotzdem ein wesentliches Ziel erreicht. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch noch Folgendes zu bedenken geben: Ihre Forderung einer statusrechtlichen Angleichung hätte die Nivellierung von Unterschieden zur Folge, die ich zumindest nicht nivellieren möchte, weil sie aus meiner Sicht notwendig sind. Eine Grundschullehrkraft kann nicht an einem Gymnasium eingesetzt werden, weil sie dafür nicht die fachlichen Voraussetzungen mitbringt. Ich rede schon gar nicht von einem Einsatz in der gymnasialen Oberstufe, der aus eben diesem Grund nicht möglich ist. Sie blenden aber diese fachlichen Unterschiede im Vergleich mit anderen Schulformen vollkommen aus, weil Sie diesen Unterschied gar nicht machen bzw. diesen aufheben wollen. Ihre Ausbildung als Grundschullehrkraft unterscheidet sich aber in fachlicher Hinsicht von den anderen Schulformen und das ist auch gut so. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Forderung der GEW eher darauf ausgerichtet, ein einheitliches Lehramt als Voraussetzung zur Schaffung einer Einheitsschule zu sehen, die alle Differenzierung der Schulformen vermissen lässt, die aber aus meiner Sicht nicht aufgehoben werden sollte und darf. Im Übrigen ist die Frage der Eingruppierung – wie schon erwähnt – Angelegenheit der Tarifpartner und auch unserer Finanzpolitiker.

Angela Gorr

 

Antwort der GEW in einem öffentlichen Brief:


Sehr geehrte Frau Gorr, mit Interesse habe ich Ihren geplanten Redebeitrag bei der Aktion der GEW zur gerechten Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe E 13 bzw. in das Amt A 13 gelesen. Es verwundert Sie, denke ich, nicht, dass wir dazu zum Teil völlig unterschiedliche Auffassungen haben. Insofern erlaube ich es mir, dazu die wesentlichsten Punkte kurz darzulegen:

  1. Die Konkurrenzsituation zwischen den Bundesländern sorgt für einen noch nie dagewesenen Wettbewerb zur Abwerbung von ausgebildeten Lehrer*innen. Es ist zu verzeichnen, dass die benachbarten Bundesländer Brandenburg und Sachsen zum Teil mit deutlich besseren Vergütungsbestandteilen arbeiten. Sachsen zahlt tarifbeschäftigten Lehrern, die nicht mehr verbeamtet werden können, eine Zulage von 170,00 €. Sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg werden Grundschullehrkräfte in die E 13/ A13 eingruppiert. Wie will Sachsen-Anhalt mit der bisherigen Eingruppierungspraxis ausgebildete Grundschullehrkräfte einstellen?
     
  2. Die Grundschullehrer*innen haben insbesondere in den Jahren der Teilzeittarifverträge nachgewiesen, dass sie z. B. auch in der Schulform Sekundarschule arbeiten können. Damals fragte keiner, ob wir von der Ausbildung her dazu in der Lage wären. Selbstverständlich wurde vom Land vorausgesetzt, dass wir in den Klassen 5 und 6 und stellenweise auch darüber hinaus in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sport oder Musik und anderen Unterricht erteilen. Das alles leisteten Grundschullehrer*innen mit der Besoldung der E 13.
    Insofern erstaunt mich Ihr Argument, dass einer Eingruppierung in die E 13 entgegensteht, dass die Grundschullehrkraft die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in dieser Schulform nicht erfüllt. Das bestreiten wir gar nicht. Aber nach meinem Kenntnisstand wurde die Bezahlung der Landtagsabgeordneten an die Bezahlung der Richter gekoppelt. Das geschah doch auch, obwohl nur wenige Landtagsabgeordnete die fachlichen Voraussetzungen zum Einsatz als Richter mitbringen.
     
  3. Es steht uns auch fern, Lehrer unterschiedlicher Schulformen gegenseitig auszuspielen. Wir sehen sowohl auf der einen Seite den Aspekt der höheren wissenschaftlichen Anforderungen in den oberen Schulformen, aber wir sehen auch die aufwendigere Pädagogik in der Grundschule. Wenn man das bildlich mit einer Waage vergleichen würde, hätten wir ein Gleichgewicht.

Ich sehe die Forderung nach einer Eingruppierung der Grundschullehrer*innen in die E 13/A 13 nicht vordergründig als den Versuch einer Einheitsschule bzw. des Einheitslehrers. Für uns stellt es sich viel mehr als eine Gerechtigkeitsfrage für Lehrer unterer Klassen und einer Perspektivfrage für junge Lehrkräfte dar. Unter diesen Aspekten würde ich mich freuen, wenn Sie über unsere Argumente noch einmal nachdenken würden und stehe Ihnen selbstverständlich für einen Meinungsaustausch zur Verfügung.

Ingo Doßmann, Mitglied im Landesvorstand der GEW