Urteil zur Vorgriffstunde
„Eine bisher nicht vorgekommene Ungeheuerlichkeit“ – Teil 2
In unserer letzten Ausgabe der klar! (10/24) berichteten wir, dass sich die Referatsleiterin 32 des Landesschulamtes in Halle herablassend über das Urteil des Arbeitsgerichtes Halles zur Zahlungsverpflichtung des Landes bezüglich der Vorgriffstunde ausgelassen haben soll. Dabei habe sie, wie uns Schulleiter*innen übereinstimmend berichteten, verkündet, sie habe bereits mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes (LAG) telefoniert und die nächsten Urteile in derselben Angelegenheit würden anders aussehen. Das LAG wies diese Darstellung empört zurück. Die Antwort des Landesschulamtes traf erst nach Redaktionsschluss ein, deshalb folgt nun der zweite Teil der Geschichte.