Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst
Einigung im Tarifstreit
Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich geeinigt. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Zulagen zum Gehalt und feste sowie wählbare Entlastungstage. Was es damit auf sich hat und weitere Details zum Abschluss.
Nach hartem Ringen und drei zähen Verhandlungsrunden haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 18. Mai auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) geeinigt. Es wird keine weiteren Streiks geben. Kern der Einigung ist eine langfristige finanzielle Aufwertung durch verkürzte Stufenlaufzeiten und monatliche Zulagen für viele Beschäftigte. Zudem ist den Gewerkschaften der Einstieg in die Entlastung der Beschäftigten durch zusätzliche freie Tage gelungen.
„Das haben die Beschäftigten mit ihren eindrucksvollen Streiks geschafft! Sie haben die Blockade der kommunalen Arbeitgeber durchbrochen. Monatliche Zulagen und kürzere Stufenlaufzeiten bringen finanzielle Aufwertung. Freie Tage sorgen für zeitliche Entlastung“, bewertete GEW-Tarifexperte Daniel Merbitz das Ergebnis der Verhandlungen. Die Gewerkschaften haben mit dem Tarifabschluss wichtige Schritte zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe erreicht. Für die DGB-Gewerkschaften und den Deutschen Beamtenbund (dbb) führte ver.di die Verhandlungen.
Der Abschluss im Überblick
- Einstieg in die Entlastung erreicht: 2+2 Erholungstage pro Jahr (zwei feste und zwei wählbare Tage)
- Aufwertung erreicht: 130,00 Euro Zulage monatlich für Erziehungsberufe (Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a)
- Aufwertung erreicht: 180,00 Euro für Sozialarbeiter*innen (Gehaltsgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15, Fallgruppe 6)
- Berufserfahrung lohnt sich nun schneller: Verkürzung der Stufenlaufzeiten ab 1. Oktober 2024
- Mehr Zeit für pädagogische Arbeit
Die Einigung sieht im Detail vor, dass die Beschäftigten pro Jahr zwei zusätzliche freie Tage als Entlastungstage erhalten. Zudem haben sie die Möglichkeit, einen Teil ihrer monatlichen Zulage pro Jahr in maximal zwei weitere Entlastungstage umzuwandeln. Der Abschluss wirkt unmittelbar für alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) mit der Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle) gilt.
Neben der Entlastung spielt in dem Verhandlungsergebnis auch die Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst eine zentrale Rolle. So bekommen die Beschäftigten in Erziehungsberufen, wie Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, ab dem 1. Juli 2022 eine Zulage von monatlich 130 Euro. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) erhalten 180 Euro monatliche Zulage.
Eine wichtige Forderung wird endlich erfüllt
Eine wichtige Forderung vieler GEW-Mitglieder wurde zudem erfüllt: Künftig rücken die Beschäftigten schneller in höhere Entgeltstufen auf. Die Stufenlaufzeiten der Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes in der S-Tabelle werden ab Oktober 2024 den teilweise kürzeren Laufzeiten im TVöD angeglichen. Daneben wurden für verschiedene Tätigkeiten Merkmale ergänzt, die zu einer höheren Eingruppierung führen können, zum Beispiel für Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen sowie Heilpädagog*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen.
Daniel Merbitz nahm mit Blick auf die Entlastungstage die Arbeitgeber in die Pflicht, die Bekämpfung des Fachkräftemangels nun entschlossen in Angriff zu nehmen: „Die zusätzlichen Entlastungstage dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Ohne mehr Personal geht es nicht! Die Arbeitgeber müssen umgehend ein Konzept zur Personalgewinnung entwickeln.“ Auch die Ost-Regelung zur Vorbereitungszeit sah er kritisch. Eine separate Regelung passe nach über 30 Jahren Wiedervereinigung nicht in die Zeit – zumal sie nur den gesetzlichen Status quo festschreibe, so der Tarifexperte.
Weitere Warnstreiks vom Tisch
In den vergangenen Wochen hatte die GEW bundesweit zu Warnstreiks aufgerufen, an denen sich zahlreiche Mitglieder beteiligten. Das baute so viel Druck auf die Arbeitgeber auf, dass diese schlussendlich einer weiteren Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe zustimmten. Durch die jetzt erzielte Einigung sind weitere Warnstreiks vom Tisch.
Nächste Tarifrunde bereits im Januar 2023
Diese Tarifverhandlung kam außerhalb der regelmäßig etwa alle zwei Jahre stattfindenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen und betraf nur Beschäftigten, die in der Tabelle des Sozial- und Erziehungsdienstes eingruppiert sind – die sogenannte S-Tabelle im TVöD. Dabei ging es um die Struktur dieser Gehaltstabelle und nicht um eine der regelmäßigen Gehaltsrunden. Die jetzt erzielte Einigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Im Januar 2023 stehen aber schon die nächsten Tarifverhandlungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vor Tür – und damit die nächste Gelegenheit, gemeinsam für mehr Gehalt zu kämpfen.
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