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Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft Sachsen-Anhalt

Enormer gewerkschaftlicher Erfolg!

Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber*innen der Paritätischen Tarifgemeinschaft haben deutliche Einkommensverbesserungen für Beschäftigte im Land Sachsen-Anhalt vereinbart!

Nach schwierigen Verhandlungen konnten Ende Juni die Verhandlungen mit der Paritätischen Tarifgemeinschaft erfolgreich zum Abschluss gebracht werden! Die Beschäftigten im Land, bei denen dieser Tarifvertrag Anwendung findet, erwartet ein Paket an Maßnahmen inklusive zweistufiger Erhöhungen der Tabellenentgelte, der Einführung monatlicher Zulagen für Beschäftigte im Bereich Kita, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe und Erhöhungen einzelner Zulagenregelungen.

Mit dem Ergebnis wird die kontinuierliche Weiterentwicklung des „PTG-Entgeltsystems“ sichergestellt und eine Abkopplung vom TVöD verhindert.

Konkret konnten für die bei der GEW organisierten Beschäftigten (insbesondere Kolleg*innen in den Bereichen Kindertagesstätten, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) folgende Verbesserungen verabredet werden:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen (Tabelle K) zum 01.01.2024 um 9,0 Prozent
  • Erhöhung der Tabellenentgelte für Beschäftigte in der Jugend- und Eingliederungshilfe (Tabellen J & E) zum 01.01.2024 um 9,0 Prozent
  • Monatliche Zulagen in Höhe von 130 Euro für die Entgeltgruppen K1 – K4 und J & E 1 – J & E 8 und 150 Euro für die Entgeltgruppen J & E 9 bis J & E 14 – ausgenommen von diesen Zulagen sind Leiter*innen (Tabelle K 5 - K 9) und deren Abwesenheitsvertretungen in Kindertagesstätten, analog zu den Regelungen der „SuE-Zulagen“ aus dem TVÖD.
  • Lineare Erhöhung aller Tabellenentgelte (K, J & E, A, P und RD) um 4,5 Prozent zum 01.01.2025.
  • Erhöhung der Zeitzuschläge für Arbeit an Sonntagen (auf 30 Prozent ab 01.01.2024 und auf 35 Prozent ab 01.01.2025) sowie an gesetzlichen Feiertagen (auf 40 Prozent ab 01.01.2024 und auf 50 Prozent ab 01.01.2025).
  • Erhöhung der Zulage für Nachtarbeit je Stunde auf 3,00 Euro (ab 01.01.2024).
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 75 Euro (ab 01.01.2024) und 100 Euro (ab 01.01.2025) monatlich
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro monatlich (ab 01.01.2025)
  • Zudem wird ab 01.01.2025 der Zugang zur Zulage für Wechselschichtarbeit erleichtert – die Auszahlung erfolgt dann bereits ab monatlich drei Nachtschichten.
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) auf 70 Prozent (im Kalenderjahr 2024) und 75 Prozent (im Kalenderjahr 2025).

In den jeweiligen Entgeltgruppen wird damit mindestens das zuvor erreichte Niveau im Vergleich zum TVÖD gehalten!

Die GEW sieht den Abschluss als klaren gewerkschaftlichen Erfolg: Nach der letzten Entgelterhöhung vom 01.01.2023 wird es auch in den kommenden beiden Jahren deutliche Lohnerhöhungen für Beschäftigte innerhalb der Paritätischen Tarifgemeinschaft geben!

Kontakt
Carsten Sievers
Gewerkschaftssekretär für Jugendhilfe und Soziale Arbeit
Adresse Markgrafenstraße 6
39114 Magdeburg
Telefon:  0391 735 54 41
Mobil:  0151 70610602