Zum Inhalt springen

Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"

Förderstunden bedeuten Mehrbelastung für Lehrkräfte

Damit Lehrkräfte der eigenen Schule Förderstunden im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ erteilen können, hat das Ministerium für Bildung beschlossen, dies über die Mehrarbeitsvergütung zu regeln. Die GEW-Personalräte können dieses Vorhaben nicht unterstützen.

Der zusätzliche Einsatz der Lehrkräfte, auch wenn er freiwillig erfolgen soll, ist eine erhebliche Mehrbelastung.

  1. Eine Auszahlung der gehaltenen Förderstunden erfolgt nur, wenn eine Mindestzahl von vier geleisteten Mehrarbeitsstunden pro Monat entsteht. Als Folge wird bei einer Förderstunde pro Woche aufgrund von Ferienzeiten bzw. Feiertagen die nötige Anzahl von vier Mehrarbeitsstunden in den meisten Monaten nicht erreicht und es entsteht dadurch kein Entgeltanspruch für die gehaltenen Stunden.
  2. Die Anwendung des Instrumentes der Mehrarbeit würde insbesondere für langjährig beschäftigte Lehrkräfte eine geringere Vergütung für die gehaltenen „Nachhilfestunden“ ergeben, als ihnen anteilsmäßig nach Gehaltstabelle zustehen würde.
Kontakt
Ingo Doßmann
Vorstandsmitglied für Allgemeinbildende Schulen