Zum Inhalt springen

Reisekostenabrechnung

Für Lehrkräfte zumeist keine höhere Kostenentschädigung

Fast unbemerkt hat Sachsen-Anhalt bereits zum 1. Mai 2023 die große Wegstreckenentschädigung von 0,35 € auf 0,38 € je Kilometer zurückgelegter Strecke erhöht. Damit reagierte das Land auf die deutlich gestiegenen Spritpreise. Wer im Dienst und im Auftrag des Landes mit seinem privaten PKW unterwegs ist, kann sich auf diese Entlastung bei den nächsten Reisekostenabrechnungen nun freuen.

Auch Lehrkräfte sind in vielfältiger Weise für das Land unterwegs. Wenn sie selber als Maßnahme der staatlichen Lehrkräftefortbildung ein Betriebspraktikum absolvieren, andere staatliche Weiterbildungen besuchen oder als Referent*innen oder Prüfer*innen dabei agieren und Reisekosten anfallen, könnte man eigentlich erwarten, dass die Erhöhung der Reisekostenentschädigung auch bei ihnen ankommt. Dem ist allerdings nicht so. Denn im Regelfall gilt für alle Maßnahmen der Lehrkräftefort- und -weiterbildung einheitlich nur die „kleine“ Wegstreckenentschädigung. Diese liegt bei 0,20 € pro Kilometer und wurde nicht erhöht. Was sich die Bürokraten des Landes dabei gedacht haben, erschließt sich niemandem. Es gibt keinen billigen Sprit für Lehrkräfte. Man kann also nur vermuten, dass wieder einmal auf Kosten der Lehrer*innen gespart wird. Wertschätzung sieht jedenfalls anders aus.