Berufseinstieg für Seiteneinsteigende
Erfolg: GEW hat Schutz vor Abordnung bzw. Versetzung erwirkt!
Seiteneinsteigende werden oft schon nach kurzer Zeit im Schuldienst an andere Bildungseinrichtungen versetzt. Die GEW Sachsen-Anhalt hat einen Schutz vor der Abordnung bzw. Versetzung von Seiteneinsteigenden erwirkt.
In der Einstellungsstatistik für Grundschullehrkräfte im Jahr 2023 für das südliche Sachsen-Anhalt lässt sich folgendes Mengengefüge feststellen: Zu einem Drittel wurden Lehrkräfte im Seiteneinstieg eingestellt, ein weiteres Drittel sind Vertretungslehrkräfte und das letzte Drittel wird durch grundständig ausgebildete Lehrer*innen abgedeckt.
Im Vergleich zu den grundständig ausgebildeten Lehrkräften haben die Seiteneinsteigenden einen Kaltstart. Sie sind nicht durch das Lehramtsstudium mit schulpraktischen Übungen, Referendariat und einem Dreijahresschutz bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit „warmgelaufen“. Seiteneinsteigende werden ein Jahr bis zur Feststellung ihrer Bewährung eingesetzt. Wenn sie Glück haben, werden sie in dieser Zeit von Mentor*innen unterstützt und vorrangig in ihren abgeleiteten Unterrichtsfächern eingesetzt. Danach dürfen sie im Rahmen der Mangelverwaltung sofort abgeordnet oder versetzt werden. Das ist unverantwortlich! Seiteneinsteigende benötigen mindestens für ein weiteres Jahr die festen Strukturen, Arbeitsabläufe und Unterstützung ihres gewohnten Kollegiums, damit sie ihre erworbenen pädagogischen, psychologischen und didaktischen Kenntnisse und Kompetenzen vertiefen und erweitern können.
Eine Kollegin mit frisch festgestellter Bewährung in der Grundschule sollte sofort abgeordnet werden. Diese Personalmaßnahme fand im Lehrerbezirkspersonalrat Halle keine Zustimmung, war sie doch auch ein Präzedenzfall und Gelegenheit, dem Landesschulamt aufzuzeigen, dass diese „Retter unseres Bildungssystems“ nicht so einfach „verheizt“ werden können, wenn wir sie langfristig in unseren Schulen halten wollen.
Es ist üblich, dass wir diese Maßnahmen mit dem Personalreferat erörtern. Unüblich war, dass die Sachgebietsleiter aller Schulformen hinzugezogen wurden. Es gelang Torsten Richter und mir, mit unserer Argumentation alle Anwesenden zu überzeugen. Damit wurde sowohl die Abordnung dieser Kollegin verhindert als auch ein Schutz vor Abordnung/Versetzung von Seiteneinsteigenden gegen ihren Willen in den ersten beiden Berufsjahren erwirkt. Dieser Schutz gilt nun landesweit.