Abordnung im Schuljahr 2024/2025
GEW-Mitglied klagt wegen fehlender Zulagenzahlung
Am 10. April 2025 wurde die Klage eines GEW-Mitgliedes wegen fehlender Zulagenzahlung bei Abordnung in einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht in Stendal erörtert. Nachdem das Ministerium für Bildung Mitte Juni einen Erlass zur Zahlung einer Zulage bei Abordnungen für Grundschulen, Sekundarschulen, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderschulen veröffentlicht hatte, stimmte die betroffene Kollegin vor dem 1. August 2024 einer Abordnung für das Schuljahr 2024/2025 zu.