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Corona

GEW Sachsen-Anhalt fordert höheren Gesundheitsschutz

Aufgrund der sich immer schneller verschärfenden Entwicklung der Pandemie fordert die GEW Sachsen-Anhalt die Landesregierung und das Bildungsministerium auf, unverzüglich weitergehende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu ergreifen, um die Beschäftigten ausreichend vor einer Ansteckung zu schützen.

Ebenso wie die Gesundheit des pädagogischen Personals und ihrer Familien darf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nicht fahrlässig gefährdet werden. Der in weiten Teilen Deutschlands zu beobachtenden Kaskadeneffekt, der exponentielle Anstieg bei den Corona-Ansteckungen vor allem bei Kindern und Jugendlichen, die Impfdurchbrüche bzw. die in Sachsen-Anhalt sehr hohe Hospitalisierungsrate erfordern eine veränderte Strategie.  

Dass Nachbesserungsbedarf an allen Schulen im Bundesgebiet bestehe, hat die GEW-Bundesvorsitzende erst vor Kurzem deutlich gemacht:

„Bundesweit sind nicht einmal in der Hälfte der Schulen die notwendigen Luftfilteranlagen, eingebettet in Raum-, Lüftungs- und Hygienekonzepte, eingebaut worden. Die 200 Millionen Euro, die die Bundesregierung im Sommer für mobile Luftfilter an Kitas und Schulen bereitgestellt hat, sind noch nicht abgerufen worden“,

sagte Maike Finnern, die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einem öffentlichen Statement. In Sachsen-Anhalt hat nur eine einstellige Zahl von Schulen bisher Luftfilter.

„Offensichtlich haben das Land und die Schulträger gehofft, die Pandemie geht vorbei, ohne dass dieses Geld investiert werden muss“,

ergänzte die Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth.

Für die Schulen und das an den Schulen tätige pädagogische Personal in Sachsen-Anhalt sieht die GEW Sachsen-Anhalt neben einer zusätzlichen Testpflicht auch von Geimpften unabdingbaren Handlungsbedarf.
Wir fordern von Ministerin Feußner, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Schnellstmögliche, niedrigschwellige Angebote von Booster-Impfungen für das pädagogische Personal, ohne Wartezeiten
  2. Weitreichendere Quarantänepflicht für Schüler*innen bzw. das pädagogische Personal, so dass sich alle direkten Kontakte von Corona-positiv Getesteten isolieren können
  3. Wiedereinführung von Formen des Schulbetriebes, bei denen ein direkter Kontakt in den Schulen eingeschränkt werden kann, u. a. eingeschränkter Regelbetrieb und Unterricht in kleineren Gruppen, Fern- bzw. Hybridunterricht bei   vorhandenem schnellem Internet.  
  4. Konferenzen, Gremiensitzungen und Dienstberatungen in den Schulen sollten nur als Online-Veranstaltungen stattfinden
  5. Absagen von Schulfahrten und Schulwanderungen, insbesondere von Weihnachtsfeiern und Weihnachtsmarktbesuchen
  6. Schnelle Reaktion des Ministeriums bzw. des Landesschulamtes bei der Hilfe für die Schulen im Umgang mit Impfgegnern oder Querdenkern
  7. Weitere schnelle und unbürokratische Anschaffung und Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln zur Bekämpfung der Pandemie

Abschließend sagt Eva Gerth:

„Wir sind uns bewusst, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erneut Einschränkungen im geregelten Schulbetrieb und zusätzliche Belastungen für unsere Kolleginnen und Kollegen verbunden sind, dennoch müssen Schulen auf die konkrete Situation vor Ort flexibler reagieren können. Es ist nicht sachgerecht, dass das Ministerium auch bei hohen Ausfällen durch Krankheit und Quarantäne einzig auf Präsenzunterricht besteht, der sowieso nicht gesichert werden kann.“