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Prüfungsstress und Mehrbelastung

GEW Sachsen-Anhalt fordert Überarbeitung der ergänzten Schullaufbahnberatung

Die GEW Sachsen-Anhalt plädiert dafür, das derzeit vorgesehene Verfahren der ergänzten Schullaufbahnberatung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 der Grundschule zurückzunehmen bzw. zu modifizieren. Dafür sprechen aus unserer Sicht drei wesentliche Punkte:

  • Ein wichtiger Grund ist, dass mit diesem Verfahren weitere erhebliche Belastungen auf die Lehrkräfte nicht nur an Grundschulen zukommen. Dies ist in dieser Zeit des Lehrkräftemangels so nicht vertretbar.

Es soll thematische Elternversammlungen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 geben, zu denen Vertreter*innen der weiterführenden Schulen eingeladen werden. In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen. Auf 38 Elternabenden müssten also Vertreter*innen eines Gymnasiums, einer Gemeinschaftsschule und einer Sekundarschule die jeweilige Schulform vorstellen. Wie sollen die weiterführenden Schulen diesen hohen Personalaufwand abdecken?
Bisher haben die Grundschulen oft auf die „Tage der offenen Tür“ an diesen Schulen verwiesen, wo solche Informationen eingeholt werden konnten.
In der Prüfungswoche (26./27. und 30.11.) müssen zwei zusätzliche Klassenarbeiten korrigiert und zwei Stunden Unterricht am Samstag samt Auswertungsgespräch mit den Eltern absolviert werden. Bisher scheint es dafür keine Entlastung zu geben.
 

  • Ein weiterer Grund ist, dass diese Art der Leistungsfeststellung nicht mit anderen Erlassen kompatibel ist.

Bisher gibt es eine Verordnung zum Übergang zwischen den Schulformen, den Erlass „Aufnahme an weiterführende Schulen“ und den Erlass zur „Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen“. Jetzt soll die Klassenleitung einseitig Empfehlungen aussprechen. Der bisherige Text der Verordnung geht an dieser Stelle eindeutig von einem Beschluss der Klassenkonferenz aus.

Es erfolgen Eignungsfeststellungen am 26.11., 27.11. und zweimal am 30.11., jeweils 45 Minuten. Das sind vier Überprüfungen in einer Woche. Laut Leistungsbewertungserlass ist dies nicht zulässig. Es darf nur eine Klassenarbeit von 45 Minuten Länge in der Woche geschrieben werden.

Weiterhin werden im Kompetenzbogen viele Bereiche eingeschätzt, die zum Zeitpunkt des Erstellens noch gar nicht Gegenstand des Unterrichtes sind.
Im Kompetenzbogen müssen die zum Zeitpunkt der Erstellung vorhandenen Durchschnitte in Deutsch und Mathe in der Klassenstufe 4 angegeben werden. Diese sind allerdings kaum aussagekräftig, da bis dahin keine Klassenarbeit geschrieben wurde und auch sonst noch nicht viele Zensuren erteilt worden sein können. Wie soll auf dieser Grundlage eine Entscheidung gefällt werden?
 

  • Es gibt keinen inhaltlichen und keinen politischen Grund, ein bewährtes Verfahren radikal zu verändern

Die Entscheidung für die weiterführenden Schulformen sind für Schüler*innen und Eltern bedeutungsvoll. Bisher gab es dazu vertrauensvolle Gespräche mit Lehrkräften und Beratung durch die Schule ohne Druck. Nach der terminlichen Vorgabe des Leitfadens erfolgt jetzt eine Abfrage des Elternwunsches und erst danach erstellt die Schule das Kompetenzprofil und übergibt es den Eltern. Das schließt Beratung nicht aus, hat jedoch mit einen gemeinsamen Entscheidungsfindung nicht viel zu tun, eher mit einer Misstrauenserklärung gegenüber den Lehrkräften.

Auf der politischen Ebene wird diskutiert, dass mit einem solchen Verfahren die Sekundarschulen gestärkt werden sollen. Für den Fall, dass tatsächlich mehr Eltern und Kinder nach Klasse 4 eine Sekundarschule wählen sollten, möchte ich darauf hinweisen, dass die Unterrichtsversorgung gerade an Sekundarschulen sehr gering ist. Mehr Schüler*innen würde diese Situation noch verschärfen. Verfolgt man ein solches Ziel, wäre es besser, die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen personell und sächlich besser auszustatten. Das würde nach Auffassung der GEW den Werbeeffekt erhöhen.

Sachsen-Anhalt hat derzeit die niedrigste Absolventenquote bundesweit von Schüler*innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Warum will man diese Quote weiter verringern?
 

Kontakt
Eva Gerth
Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt
Adresse Markgrafenstraße 6
39114 Magdeburg
Telefon:  0391 735 54 30
Mobil:  0151 652 317 38