Lesen, Lernen, Fördern
GEW-Senior*innen unterstützen Grundschulkinder in Stendal
Mit dem Schuljahr 2022/2023 öffnete ein Neubau ihre Pforten in der Stadt Stendal: die Grundschule „Haferbreite“. Ein völlig neues und modernes Gebäude ersetzte damit die marode Petrikirchhofschule. Unsere Senior*innen des GEW-Kreisverbandes Stendal waren neugierig und wollten sehen, ob neue Besen tatsächlich gut kehren und waren begeistert.
Die Räumlichkeiten dort gefielen ihnen so gut, dass sie gerne weitere Veranstaltungen in diesem Gebäude machen würden. Die Senior*innenbeauftragte des Kreisverbandes Stendal Irene Wartenberg schlug deshalb vor, der Schule und den Kindern etwas anzubieten, um die Räume nutzen zu können. So entstand die Idee eines Kooperationsvertrages.
Die Idee fiel in der Schule auf fruchtbaren Boden, gab es doch bereits mehrere Anfragen von Eltern, ob für lernschwache Kinder nicht eine individuelle Förderung angeboten werden könne. Die Personalsituation der Stendaler Schulen ist nicht besser als im gesamten Land Sachsen-Anhalt. Deshalb war Schulleiterin Ines Albrecht froh über das Angebot der GEW-Senior*innen.
Konkret soll die Abmachung folgendermaßen aussehen: Die Senior*innen – allesamt ehemalige Lehrer*innen oder Erzieher*innen – betreuen als Lesepat*innen und Lernbegleiter*innen regelmäßig einmal pro Woche je ein Kind. Sie unterstützen vorrangig beim Lesen, bieten aber auch Lernhilfe
in jeder anderen Hinsicht. Dies kann im Rahmen des ohnehin vorgesehenen Förderunterrichts oder auch außerhalb des regulären Unterrichts geschehen. Die Schule bietet den Senior*innen im Gegenzug zweimal jährlich ihre Räumlichkeiten möglichst kostenlos für Feiern an.
Damit der Kooperationsvertrag geschlossen werden kann, sind drei Voraussetzungen notwendig: Erstens muss das Einverständnis der Eltern vorliegen und zweitens muss die Stadt als Träger der Einrichtung den Kooperationsvertrag ebenfalls absegnen. Doch damit ist es noch nicht getan: Wer als ehemalige Lehrkraft wieder mit Kindern in einer Schule arbeiten will, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Da spielt es keine Rolle, dass sie zuvor 40 Jahre ohne jede Beschwerde in einer Bildungseinrichtung gearbeitet haben. Ist man vier Wochen aus dem Schuldienst raus, kommt man nur mit dem Führungszeugnis wieder rein, das auch noch alle zwei Jahre erneuert werden muss.
Am 29. April 2025 soll der Kooperationsvertrag unterzeichnet werden und der Start des Projektes ist für den 7. Mai vorgesehen.