Angleichung der Gehälter in A 14/E 14
Grundschulleiter*innen verdienen mehr!
Mit der stufenweisen Angleichung der Grundschullehrkräfte an die A 13/E 13 werden nun auch bis zum Jahr 2025 die Gehälter der Schulleiter*innen in den Grundschulen in die A 14/E 14 angepasst.
In all unseren Gesprächen mit den verantwortlichen Politiker*innen haben wir stets auch die Eingruppierung der Schulleiter*innen an den Grundschulen in die A 14/E 14 angesprochen. Unsere Hartnäckigkeit, unsere Argumentationen und unser gemeinsamer Kampf haben dafür gesorgt, dass wir auch in diesem Bereich ein gutes Ergebnis erreicht haben:
01.08.2023: Zulage in Höhe von 150,00 €
01.08.2024: Zulage in Höhe von 300,00 €
01.08.2025: Angleichung an A 14/E 14
Damit erhalten nun auch Schulleiter*innen an den Grundschulen die verdiente Anerkennung ihrer Arbeit. Das ist ein Erfolg der GEW-Sachsen Anhalt und aller, die mit uns mobil gemacht haben. Dieser Stufenplan gilt für Schulleiter*innen/bestellte Stellvertreter*innen an Grundschulen, die aktuell in der A 13/E 13 eingruppiert sind.