Handreichung für pädagogische Fachkräfte
„Kinderpornografie auf Whatsapp und Co. – ein Verbrechen“
Durch die Einstufung von Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalten als Verbrechen müssen nicht nur Pädokriminelle eine öffentliche Anklage und die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe fürchten. Sie kann ebenso weitreichende Folgen für Eltern, andere Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst haben.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie und deren mediale Verbreitung sind Verbrechen, die der Staat konsequent bekämpfen muss. Daher hat der Gesetzgeber im Juli 2021 die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von kinderpornografischen Inhalten zum Verbrechen erklärt: Nach § 184b des Strafgesetzbuches drohen empfindliche Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Leider gibt es keine Ausnahmen, um bei besonders gelagerten Fällen von der Strafverfolgung abzusehen. Das bedeutet: Auch wenn jemand unbeabsichtigt oder aus Unachtsamkeit in den Besitz von kinderpornografischem Material gelangt, kann weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht das Strafverfahren einfach einstellen.
In den letzten Monaten erreichten die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt daher vermehrt Anfragen von Lehrer*innen und sozialpädagogischen Fachkräften zu einer verantwortungsvollen und rechtssicheren Reaktion bei kinderpornografischen Darstellungen in Messengerdiensten. Die Servicestelle hat dazu eine Handreichung für Fachkräfte und Familien erstellt: „Kinderpornografie auf Whatsapp und Co. – ein Verbrechen“ klärt über den Straftatbestand und dessen Folgen auf. Zudem gibt sie Hinweise auf ein angemessenes Handeln und enthält Links zu Beratungsangeboten und Meldemöglichkeiten.