Zulagenzahlungen bei Abordnungen
Landeschulamt hadert mit Umsetzung, Personalräte kündigen Widerstand an
In den vergangenen zwei Wochen haben sich Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder bei der Rechtsstelle der GEW erkundigt, warum einige schon angekündigten Abordnung von Lehrkräften immer noch nicht umgesetzt werden. Hintergründe für den Umstand wurden daraufhin von der Juristin der Landesrechtsschutzstelle, Peggy Osadolor, bei den Personalräten in den Stufenvertretungen erfragt.
Das Ministerium für Bildung hat vor Ende des Schuljahres 2023/2024 einen neuen Erlass zur Zahlung von Zulagen bei Abordnungen verabschiedet.
Dieser Erlass sieht in bestimmten Schulformen außerhalb von Halle und Magdeburg und unter definierten Bedingungen eine Zulage für Lehrkräfte vor, die freiwillig einer Abordnung an eine unterversorgte Schule zustimmen.
Mit Beginn der Schulferien wurden den Lehrerbezirkspersonalräten eine Vielzahl von Abordnungen zur Mitbestimmung vorgelegt, ohne dass die Gewährung einer Zulage bei diesen Abordnungen durch das Landesschulamt beachtet wurde. Gerade im Bereich Nord betraf das nach Aussagen eines Vertreters des Lehrerbezirkspersonalrates eine nicht unerhebliche Anzahl von Personalmaßnahmen.
Da der Lehrerbezirkspersonalrat in dieser Hinsicht gemäß Landespersonalvertretungsgesetz eine Überwachungsfunktion bei der Anwendung und Umsetzung von Gesetzen und Erlassen durch den Arbeitgeber besitzt, wurden Abordnungen durch den Lehrerbezirkspersonalrat Nord mit dem Verweis auf die fehlende Anwendung des Erlasses zur Zulagenzahlung abgelehnt. Konkret haben die Lehrerbezirkspersonalräte gefordert, vor der Umsetzung der Abordnung die Höhe oder die Verweigerung der Zulagenzahlung mit einer entsprechenden Begründung vorzulegen. Das Landesschulamt lehnt dieses Vorgehen des Lehrerbezirkspersonalrates Magdeburg mit dem Verweis auf fehlende Mitbestimmung ab und hat darauf verwiesen, dass die Abordnungen als Personalmaßnahmen trotz Ablehnung vollzogen werden.
„Mit dieser Vorgehensweise können wir nicht einverstanden sein“ – so wird von den zuständigen Vertreter*innen der Lehrerbezirkspersonalräte Widerstand angezeigt. Deshalb prüft der Lehrerbezirkspersonalrat Magdeburg die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, um die Überwachungsfunktion bei der Einhaltung des Zulagenerlasses durchzusetzen.
Für abgeordnete Kolleg*innen besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Geltendmachung (Angestellte) oder eines Widerspruches (Beamte) die Zahlung einer Zulage einzufordern. Hier können zunächst die Personalräte der Stufenvertretungen beratend unterstützen.
Der Rechtsschutz der GEW Sachsen-Anhalt steht ebenfalls für die Durchsetzung eines berechtigten Anspruchs einer Zulagenzahlung bei Abordnungen bereit.