Bundesverfassungsgericht
Legasthenie als Behinderung anerkannt
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil zur Klage dreier Abiturient*innen aus Bayern am 22.11.2023 entschieden, dass Legasthenie eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist. Weiterhin erklärte es, dass eine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht festgestellt werden kann.