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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Dienstherrn

LHPR fordert Dienstvereinbarung zu Gewalt gegen Beschäftigte

Was passiert eigentlich, wenn im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit Gewalt gegen Beschäftigte ausgeübt wird? Was kann man als betroffene Lehrkraft, Pädagogische Mitarbeiter*in oder Schulverwaltungsassistent*in unternehmen, wenn man Opfer von Cybermobbing geworden ist oder körperlich angegriffen wurde?

Laut Ministerium für Bildung greift in diesem Fall der Krisenordner, der Handlungsleitfäden für konkrete Krisenfälle bis hin zur Meldung eines „besonderen Vorkommnisses“ an das Landesschulamt enthält. Oberstes Ziel bei solchen Vorfällen sollte sein, dass den Betroffenen, angefangen bei den Schulleitungen bis hin zur vorgesetzten Dienststelle, Schutz und vollständige Rückendeckung gewährt wird. In Gesprächen mit Schulleitungen und Beschäftigten wird allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass eine strafrechtliche Verfolgung sehr schwer sei. Den Beschäftigten wird stattdessen oft nahegelegt, selbst eine Strafanzeige zu stellen.

Aus gewerkschaftlicher und personalrechtlicher Sicht ist dies nicht zu akzeptieren. Hier muss der Arbeitgeber/Dienstherr seiner Fürsorgepflicht vollumfänglich nachkommen. Geregelt ist dies im Strafgesetzbuch (§ 194; § 230). Um zukünftig mehr Rechtssicherheit für Betroffene und die jeweiligen Schulen zu erhalten, strebt der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) eine Dienstvereinbarung mit dem Ministerium für Bildung an. Diese soll den Schulen konkrete Handlungsschritte vorgeben und festlegen, dass die Strafverfolgung durch den Arbeitgeber/ Dienstherrn erfolgen muss.

Gewalt gegenüber Beschäftigten ist im gesamten öffentlichen Dienst von Sachsen-Anhalt ein Thema, sodass bereits im November 2023 ein Gespräch der Landesregierung und der Mitglieder der Hauptpersonalräte dazu stattfand. Bei diesem bekannte sich Ministerpräsident Haseloff eindeutig zur Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten und sah die Einleitung von strafrechtliche Verfolgung als Aufgabe des Arbeitgebers/ Dienstherrn an. Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium für Bildung sich ihm in allen Punkten anschließen wird.

Kontakt
Kerstin Hinz
Vorsitzende des Lehrerhauptpersonalrates
Telefon:  0391 56 73 703