Einigung über Anpassung des Mindestlohnes
Mindestlohn in der Weiterbildung steigt kräftig
Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung eine Einigung über die Anpassung des Mindestlohns in der Weiterbildung erzielt.
In nur vier Verhandlungsrunden haben die Gewerkschaften GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB) eine Einigung über die Anpassung des Mindestlohnes in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III erzielt. In vier Erhöhungsschritten steigen die Mindeststundenentgelte ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Die kumulierte Erhöhung für die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 17,8 Prozent. Nach Ablauf der Erklärungsfrist am 30. April 2022 werden die Tarifvertragsparteien erneut die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen. Damit würde der Tarifvertrag fortan für allen pädagogische Beschäftigten in der öffentlich geförderten Weiterbildung zur Anwendung kommen.
Hier gibt es die Tarif-Info zum Mindestlohn in der Ausbildung zum Download