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Leihgeräte für Lehrkräfte

Ministerium für Bildung veröffentlicht Nutzungsbedingungen

Das Ministerium für Bildung hat nun eine Belehrung über die Nutzung von mobilen Endgeräten veröffentlicht.

Darin wird über die rechtlichen Grundlagen, die Nutzungsdauer, die Zweckbestimmung der Nutzung sowie über die Geräteverwaltung der mobilen Endgeräte informiert. Außerdem regelt die Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019-2024 die Bestimmungen über Haftung und Reparatur, Datenspeicherung und besondere Sicherheitsanforderungen für mobile Endgeräte.

Die Veröffentlichung des Ministeriums für Bildung ist hier als vollständiges PDF nachzulesen oder kann auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt eingesehen werden.