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Lehrkräftemangel in Sachsen-Anhalt

Ministerium sucht „Feuerwehr-Personal“ für Grundschulen

Erneut beschreitet das Land Sachsen-Anhalt neue Wege, um den Herausforderungen des Personalbedarfs zu begegnen: Zu Beginn des neuen Schuljahres werden Lehrkräfte und pädagogisches Personal für den Einsatz in der mobilen Vertretungsreserve an Grundschulen gesucht.

Die Ausschreibung richtet sich an bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt tätige, grundständig ausgebildete Grundschullehrkräfte mit Berufserfahrung, mehrjährig an Grundschule tätige Lehrkräfte im Seiteneinstieg sowie bereits an Schulen beschäftigtes pädagogisches Personal.

Geplant ist, die Lehrkräfte und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils einer wohnortnahen Stammschule zuzuordnen und flexibel zur Unterrichtsvertretung an verschiedenen Grundschulen im Umkreis von maximal 40 Kilometern rund um den Wohnort einzusetzen. Für die ausgeschriebenen Stellen wird eine Zulage gezahlt.

Bildungsministerin Feußner erläuterte dazu am 18. April: „Angesichts der sehr kleinteiligen Grundschul-Landschaft und des anhaltenden Fachkräftemangels bietet sich hier eine gute Möglichkeit, flexibel und schnell immer dort zu helfen, wo es gerade brennt. Damit werden die Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum deutlich verbessert, zudem können engagierte Lehrkräfte mit lukrativer Unterstützung ihren Erfahrungshorizont erweitern.“

Für den Einsatz in der mobilen Vertretungsreserve sind drei Dienstjahre vorgesehen. Die zurückgelegten Strecken werden dem Personal vergütet. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2024, weitere Infos finden sich auf der Website des Bildungsministeriums.

Für die GEW Sachsen-Anhalt steht die Frage im Raum, wie lukrativ diese Stellen für die Kolleg*innen sind. Warum sollten sich die Lehrkräfte freiwillig darauf einlassen? Ihre Arbeitsbedingungen würden sich erheblich verschlechtern; sie wären ständig unterwegs, denn wahrscheinlich wird die „Feuerwehr“ in zwei oder drei Schulen gleichzeitig gebraucht, was für zusätzlichen Stress sorgt. Und das alles für eine finanzielle Zulage, die mit sehr vielen Möglichkeitsformen versehen ist. In der Ausschreibung ist formuliert: „Die Besetzung der Stellen ist zur Deckung des Personalbedarfs mit der Möglichkeit der Zahlung einer Zulage […] verbunden.“ Im TV-L ist dazu geregelt: „[…] kann Beschäftigten […] ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gezahlt werden.“ Eine solche Zulage kann befristet gezahlt und auch widerrufen werden. Und nach den Erfahrungen mit der Bezahlung der Vorgriffstunde ist zudem fragwürdig, ob die Zulage auch bei Krankheit, in den Ferien oder an Feiertagen gezahlt wird. Diese Maßnahme zeigt erneut deutlich, dass das Bildungsministerium jeden Strohhalm ergreift, um die sonst nur negativen Schlagzeilen irgendwie zu verdecken.