Erfolg für GEW Sachsen-Anhalt
Neue Rechtsauffassung sorgt für bessere Eingruppierung von Seiteneinsteigenden im Schuldienst
Anfang August hat das Ministerium für Bildung im Rahmen eines Erlasses eine geänderte Rechtsauffassung zur Fachanerkennung von Seiteneinsteigenden veröffentlicht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Seiteneinsteigende, deren Eingruppierung sich verbessert. Dies ist unabhängig davon, ob sie in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt sind oder sich noch im Bewerbungsverfahren befinden.
Die gängige Praxis bei der Fachableitung war zunächst einmal der Blick auf den Abschluss. War ein Masterabschluss vorhanden und eine Fachableitung mit genügend Credit Points möglich, erfolgte eine Eingruppierung in der E 12 (Grundschule E 10). Konnte man aus dem Masterstudium kein Fach der amtlichen Stundentafel einer Schulform ableiten, hat man den Bachelorstudiengang hinsichtlich einer Fachanerkennung geprüft. Konnte man dort ein Fach der amtlichen Stundentafel in einer Schulform ableiten, erfolgte die Eingruppierung in die E 11 (Grundschule E 10).
Neuerdings betrachtet das Ministerium erst einmal den Studienabschluss. Ist ein Masterstudienabschluss vorhanden und ist eine Fachableitung aus dem Bachelorstudiengang möglich, erfolgt die Eingruppierung auf Grund des höheren Abschlusses in die E 12 (Grundschule bleibt E 10). Ein Nachweis eines konsekutiven Studienganges im Bachelor- und Masterstudiengang ist damit nicht mehr erforderlich. Damit erwirken viele Seiteneinsteigende eine höhere Eingruppierung und unter Umständen auch eine Änderung in den Inhalten der Nebenabreden zum Arbeitsvertrag.
Wichtig dabei ist allerdings, dass sich im Dienst befindliche Seiteneinsteigende einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eingruppierung in Form einer Geltendmachung an das Landesschulamt richten. Unseren GEW-Mitgliedern bieten wir unsere Unterstützung an. Es steht exklusiv für Mitglieder ein Musterexemplar für die Geltendmachung als Download ganz unten auf dieser Seite zur Verfügung.
Die geänderte Rechtsauffassung des Ministeriums ist das Ergebnis der Hartnäckigkeit der GEW Sachsen-Anhalt, die bei allen Gelegenheiten diesen Umstand kritisiert und ein Umdenken des Ministeriums für Bildung bei der Fachanerkennung gefordert hat. Auch und gerade die Forderungen der Mitglieder der GEW-Arbeitsgruppe Seiteneinstieg, die mit einer Unterschriftenaktion den Druck auf die Entscheidungsträger erhöht hat, ist es zu verdanken, dass dieses Ziel erreicht wurde.
Das geschlossene Auftreten einer starken GEW bei politischen Entscheidungsträgern bleibt also nicht ungehört und bringt finanzielle Verbesserungen für viele Beschäftigten im Seiteneinstieg.
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Exklusiv für Mitglieder
Geltendmachung Bachelor/Master Seiteneinsteigende
30.08.2024 - (docx - 17.40 KB)