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Kommentar zum Hochschulinnovationsgesetz in Bayern

Pannenstart beim Hochschulinnovationsgesetz in Bayern?

Christian Müller, Gewerkschaftssekretär für Hochschulpolitik der GEW Sachsen-Anhalt, kommentiert das neue „innovative“ Hochschulgesetzes Bayerns, das die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte aus Versehen vergessen hat.

Dass Bayern „traditionell anders“ ist, behauptet das größte deutsche Bundesland ja schon seit vielen Jahren von sich. Dass es traditionell von der CSU geführt wird, macht es definitiv anders. Und dass die Landesregierung einen „innovativen“ Vorstoß in Richtung eines innovativen Hochschulgesetzes gemacht hat, ist definitiv etwas anderes. Insbesondere dann, wenn dieser Vorstoß auch noch unfreiwillig innovativ ist. Und genau das ist das neue Hochschulgesetz: Innovativ auf eine ganz andere Art und Weise.

Mit der Verabschiedung des – vom bayrischen CSU-Wissenschaftsminister Markus Blume als „modernstes Hochschulgesetz Deutschlands“ angepriesene – Hochschulinnovationsgesetzes im Juli letzten Jahres wollte man in Deutschland neue Wege für die unternehmerische Hochschule beschreiten. Was mit dem Inkrafttreten am 1. Januar aber erreicht wurde, ist, dass es bald keine studentischen bzw. wissenschaftlichen Hilfskräfte (SHK/WHK) an bayrischen Hochschulen mehr geben dürfte und sich deswegen ein juristisches Gewürge anzubahnen scheint.

Hatte die Bayrische Hochschulreform einen Pannenstart? Müsste es nicht dem Zeitgeist entsprechend voll Empörung in den Leitmedien heißen: „Ist die studentische Hilfskraft vom Aussterben bedroht?“ Gehen die Signale, die Bayern in Richtung der anderen 15 Bundesländer sendet, in die falsche Richtung? Ist vielleicht der Wegfall der Hilfskräftekategorie das, was dieses neue Gesetz so innovativ macht? Wollte die Landesregierung der von der GEW geforderten Tarifierung von SHK und WHK zuvorkommen? Wollten Markus Blume & Markus Söder ein Signal gegen Tarifflucht und für eine Stärkung der Personalräte und des sozialen Bewusstseins an Hochschulen setzen?

Wollen die Bayern eine bewusste Aufwertung von Bachelorabschlüssen im Hochschulbereich erreichen? Sollen Arbeiten, die an Studierende in prekären Minijobs über Jahrzehnte abgeschoben wurden, endlich durch tarifvertraglich gebundene studentische Angestellte übernommen werden? Oder sollen zukünftig ganz und gar alle Arbeiten an Hochschulen von fachlich qualifizierten Mitarbeiter*innen übernommen werden? Sollen also endlich anständige Arbeitsbedingungen an den bayrischen Hochschulen einziehen?

An wen sind die Signale gerichtet? An die Hilfskräfte, die jetzt einen Anspruch auf eine angemessene Bezahlung und ordentliche Arbeitsverhältnisse einklagen können? An die Gewerkschaften, die jetzt mit bayrischer Unterstützung gegenüber TdL einen flächendeckenden Tarifvertrag für SHKs und WHKs an deutschen Hochschulen durchsetzen können? Oder werden die CSU-Landespolitiker*innen ihre Übungen in Rolle-Rückwärts forcieren, damit nicht der Geist der Gleichberechtigung in den Hochschulen einziehen wird?

Ein Dank gilt erst einmal der Weitsichtigkeit Markus Söders und seines Teams von Politprofis, die das Thema studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte in den hochschulpolitischen Fokus zurückgeholt haben. Hoffen wir, dass die anderen 15 Bundesländer dem leuchtenden Beispiel Bayerns folgen werden und die Arbeitsleistung von SHKs und WHKs endlich richtig wertschätzen, so wie es die bayrische Landesregierung bereits tut!

Danke Markus & Markus, welcher Gewerkschaft gehört ihr eigentlich an?