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Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Personalräte ohne Mitbestimmung bei Vorgriffstunde

Der Lehrerhauptpersonalrat und der Lehrerbezirkspersonalrat Magdeburg haben in zwei Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht Magdeburg ihre Rechte bei der Einführung der Vorgriffstunde geltend gemacht. Insbesondere bemängelten sie die fehlenden Informationen und die Verletzung der Mitbestimmungsrechte beider Personalräte.

Das Verwaltungsgericht hat die Anträge der Personalräte abgelehnt, weil es keine mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte als Voraussetzung sehe. Da die Vorgriffstunde durch Rechtsverordnung eingeführt wurde, würde die Mitbestimmung der Personalräte entfallen. Die Personalräte nahmen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit großer Enttäuschung auf, auch, weil sich durch die Einführung der Vorgriffstunde die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an den Schulen massiv verschlechtert haben. Es verbleibt noch die Hoffnung, dass das Oberverwaltungsgericht im Rahmen des Normenkontrollverfahrens die fehlende Rechtmäßigkeit der Einführung der Vorgriffstunde feststellt.