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Update zum Energiepreispauschalengesetz

Politik hält Studierende hin

Nachdem der Bundestag am 1. Dezember des vergangenen Jahres das Studierenden-Energiepreispauschelengesetz (EPPSG) beschlossen hat und es am 21. Dezember in Kraft getreten ist, würde man erwarten, dass die Umsetzung der darin festgelegten Maßnahmen zügig angegangen wird. Doch weit gefehlt:

Zwei Monate nach Beschluss und eineinhalb Monate nach Inkrafttreten des EPPSG stehen die Eckdaten für die Auszahlung der Energiekostenpauschale noch immer nicht fest. Noch ist nichts über den Launch des Onlineportals oder darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, bekannt. Die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung schweigt sich ebenso darüber aus wie das für die Einrichtung des Onlineportals verantwortliche Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalts.

Dass es zu weiteren Verzögerungen kommt, ist wohl auch der Tatsache geschuldet, dass die politischen Verantwortlichen gegenwärtig weniger Handlungsbedarf erkennen als noch im Oktober, als die Inflation in Deutschland mit 10,4 Prozent ihren Höchststand erreicht hatte. Unter dem Eindruck von zweistelligen Inflationsraten zwischen September und November 2022 war der Druck auf die Bundesregierung noch erheblich höher, als er derzeit ist. Dass die Studierendenschaften, Studierendenwerke, Gewerkschaften und Interessenverbände dennoch eine zügige Umsetzung des Beschlusses von Dezember einfordern, ist absolut notwendig. Über das Jahr 2022 war die durchschnittliche Inflationsrate mit 7,9 Prozent etwa viermal so hoch wie das Mittel der vergangenen zehn Jahre und wird sich nach wirtschaftswissenschaftlichen Prognosen voraussichtlich 2023 um 6 Prozent einpendeln.

Die Teuerung, die insbesondere die unteren zwei Drittel der Bevölkerung trifft, also diejenigen, die unter 1500 Euro netto verdienen, trifft auch mehr als 90 Prozent aller Studierenden, deren Durchschnittseinkommen nur bei rund 1000 Euro monatlich liegt. Wie das statistische Bundesamt Mitte November mitteilte, waren bereits 2021 38 Prozent aller Studierenden armutsgefährdet. Dieser Wert erhöhte sich, wenn man nur diejenigen Studierenden zusammenzählte, die allein oder in Wohngemeinschaften lebten, auf rund 76 Prozent. Fast 40 Prozent der Studierenden gaben an, keine Rücklagen für größere und unerwartete Ausgaben zu haben. Dabei musste über die Hälfte des Einkommens der allein oder in Wohngemeinschaften lebenden für Wohnkosten aufgebracht werden. Das bedeutet, dass bereits vor dem Inflationsanstieg im Herbst 2022 die meisten Studierenden – insbesondere auch in Sachsen-Anhalt – sich in einer finanziellen Notlage befanden. Eine Tatsache, welche von den politischen Verantwortlichen noch immer weitgehend ignoriert wird.

Das Nachbarland Sachsen hat bis jetzt als einziges Bundesland Mitte Januar signalisiert, dass es die Nöte der Studierenden erkannt hat und nun zügig handeln will, damit die Studierenden die Energiepreispauschale so bald wie möglich ausgezahlt bekommen. Des hiesige Wissenschaftsministerium bzw. Minister Armin Willingmann halten sich hingegen bedeckt. In der 1026. Sitzung des Deutschen Bundesrates am 16. Dezember verdeutlichte er:

„Wir sind bereit, ein schnelles, unbürokratisches Verfahren mitzugestalten. […] Wir sind es den Betroffenen schuldig und es muss jetzt schnell gehen.“

Lieber Herr Willingmann, Worten müssen Taten folgen! Die Zeit läuft, denn bis 30. September müssen laut Gesetz die Anträge der Studierenden eingegangen sein, und bis jetzt ist noch nicht einmal klar, wie das Verfahren aussehen soll! 

Auf der Webseite des Hochschul-Informations-Systems (HIS) gibt es zumindest weitergehende Informationen über den geplanten Ablauf der Auszahlung, aber auch noch keinen konkreten Starttermin.