E 13/A 13
Sachsen-Anhalt hat im Osten die "Rote Laterne"
In insgesamt fünf Artikeln für die Mitgliederzeitung EuW habe ich Bilanz über die Ausgestaltung der Bildungslandschaft in den ostdeutschen Bundesländern gezogen. Eine Einschätzung, die sich dabei geradezu bei mir aufdrängte, beschrieb die Industrie- und Handelskammer Magdeburg in ihren „Bildungspolitischen Positionen“ vom 19. September 2019 kurz und knapp wie folgt: „Föderalismus in der Bildung abschaffen!“ Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Allein, wenn man sich das Gezerre um den Digitalpakt anschaut oder aber wenn man weiß, dass von der Ankündigung „dass jede/r Lehrer/in bis zum Jahresende 2020 ein digitales Endgerät erhält“ vier Monate bis zur Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung vergingen und kein einziges Endgerät gekauft werden konnte, erkennt man einmal mehr, dass dieser Föderalismus in der Bildung ein Hemmschuh ist und die Bildung zur Spielwiese der Landespolitik verkommt.
Daher folgt nun die Zusammenfassung meiner Erkenntnisse:
1. Bezahlung der Grundschullehrer*innen
Die Landkarte der Vergütung von Grundschullehrer*innen zeigt, dass sich Sachsen-Anhalt im Osten isoliert hat. Die Wertschätzung der Grundschullehrer*innen in den anderen ostdeutschen Bundesländern erstreckt sich nicht auf leere Worthülsen. Man erkennt sie auch am Geldbeutel. Und der ist woanders wesentlich besser gefüllt. Es handelt sich in ca. 40 Dienstjahren um einen Unterschiedsbetrag von 250 000 €. Das sind keine Peanuts!
Der sächsische Bildungsminister Piwartz (CDU) brachte es am 14. März 2018 vor dem sächsischen Landtag wie folgt auf den Punkt: „Die Lehrkräfte in unserem System, die die Grundlagen für den weiteren schulischen Erfolg legen, sind unsere Grundschullehrer*innen. Da setzen wir (Anm.: mit der Eingruppierung in die E13/A13) ein deutliches Zeichen. Zudem gestalten wir damit die Tätigkeit in der Grundschule attraktiver für Lehrer*innen aus anderen Schularten, denn gerade an den Grundschulen (Stichwort: auf den Anfang kommt es an!) haben wir hohen Einstellungsbedarf.“
In Sachsen-Anhalt setzen wir uns jedoch mit CDU-Positionen auseinander, die von der sächsischen weit entfernt sind. Es muss noch ein dickes Brett gebohrt werden, bis hier ein Erkenntniswandel einsetzt.
Aber nicht nur in der Landesregierung ist man für unsere Forderungen taub. Selbst bei einigen Lehrervertretungen des Beamtenbundes fehlen uns Mitstreiter*innen. Während in anderen Bundesländern der VBE durchaus im Kampf um E 13 ein Wegbegleiter ist, hält er sich in Sachsen-Anhalt sehr bedeckt. Offenbar hat der Beamtenbund kein wirkliches Interesse an einer Höhergruppierung der Grundschullehrer*innen. Der Philologenverband in Thüringen äußerte seine ablehnende Haltung mit der Bemerkung, „dass die Unterrichtszeit an den Grundschulen nicht über die Mittagszeit hinausgeht“. Hier fehlen mir die Worte!
2. Wertschätzung langjähriger Tätigkeit
Immanuel Kant schrieb einmal: „Der Mensch aber hat keinen Wert, er hat Würde.“ Unter Würde des Personals versteht man in den östlichen Bundesländern nicht das Gleiche. Die wachsende Belastung im Lehrerberuf mit zunehmendem Alter wird sehr unterschiedlich bewertet. Die Flucht mit 63 in eine gekürzte Rente hat Ursachen, über die differenziert nachgedacht wird. Wie zum Hohn gibt es jetzt bei uns, nachdem die Anrechnungsstunden vom 60. auf das 62. Lebensjahr verschoben wurden, ein mit „Informationen für Lehrkräfte vor dem oder im Ruhestand“ überschriebenes Papier. Finanzielle Anreize zum Verschieben des Rentenalters, Arbeitszeitabsenkungen oder die Beschäftigung als Vertretungslehrkraft im Ruhestand werden darin offeriert. Und das nachdem die Altersstunden geklaut wurden! Schämt euch!
So regeln das die ostdeutschen Bundesländer:
Mecklenburg-Vorpommern | Sachsen | Thüringen | Brandenburg | Sachsen-Anhalt |
ab 57. Jahr: 1 Stunde | ab 58. Jahr: 1 Stunde |
|
| ab 62. Jahr: 2 Stunden |
ab 60. Jahr: 2 Stunden | ab 60. Jahr: 2 Stunden | |||
ab 63. Jahr: 4 Stunden | ab 61. Jahr: 3 Stunden |
3. Wie viel Bildung darf es sein?
Seit der Weimarer Republik scheint die vierjährige Grundschulzeit in Deutschland in Stein gemeißelt zu sein. In Europa gibt es die vierjährige Grundschule nur noch in Deutschland und Österreich. Brandenburg und Berlin sind eine löbliche Ausnahme. Doch auch die Ausgestaltung der vierjährigen Grundschule unterscheidet sich. Ein Vergleich der Stundentafeln durch die KMK ergab über vier Schuljahre hinweg im Schuljahr 2017/18 folgende Spanne:
Mecklenburg- Vorpommern | Sachsen | Thüringen | Brandenburg | Sachsen-Anhalt |
95 Stunden | 97 Stunden | 100 Stunden | 93 Stunden | 94 Stunden (bis 102) |
Gute Ansätze in der Flexibilität der Stundentafel in unserem Bundesland mit den sogenannten Bandbreiten oder aber die Flexibilität der einzelnen Schule in der Ausgestaltung durch die Nutzung der schülerbezogenen Zuweisung wurden und werden jedoch durch Kürzungen in den Zuweisungsfaktoren zunichte gemacht. So musste eine Schule mit 180 Schülern von 2010 bis 2017 insgesamt die Kürzung von 23 Lehrerwochenstunden verkraften. Da kann die Stundentafel häufig nur am Minimum ausgestaltet werden und dann erhält man in der Summe der vier Jahre insgesamt 94 Wochenstunden. Die maximal möglichen Wochenstunden von 102 sind unerreichbar.
4. Gemeinsame, ungelöste Probleme
Die Probleme in der ostdeutschen Bildungslandschaft zeigen viele Parallelen. Deutliche Unterschiede gibt es jedoch bei den Lösungsansätzen. Beispielhaft dafür stehen folgende Punkte:
Seiteneinsteiger*innen
Die Unterrichtsversorgung leidet in allen Ländern darunter, dass man wichtige Zeitabschnitte in der Ausbildung des Lehrernachwuchses verschlafen hat. Jetzt wird festgestellt, dass die ausscheidenden Lehrer*innen nicht adäquat ersetzt werden können. Die Alternative ist die Einstellung von Seiteneinsteigern mit überall den gleichen Schwierigkeiten. Die erste hohe Hürde bildet die Fächeranerkennung. Wenn man die erfolgreich bewältigt hat, gilt es, sich schnell einzugewöhnen. In Brandenburg zahlt man einer Lehrkraft, die den Seiteneinsteiger betreut, eine Zulage von 100 € monatlich. In Sachsen bekommen die Seiteneinsteiger*innen für die Zeit der wissenschaftlichen Qualifizierung sechs Anrechnungsstunden.
Belastung der Lehrer*innen
Die Belastung an den Schulen unterscheidet sich nicht. Doch neben der im oberen Text aufgezeigten deutlich unterschiedlichen Anerkennung der Lebensleistung und Belastung älterer Kolleg*innen finden sich weitere Unterschiede. In Thüringen gibt es je nach Schulgröße Zulagen von 300 € pro Monat für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben. So haben Grundschulen mit bis zu 180 Schülern zwei zulagengeförderte Stellen. Sachsen hat ein befristetes Prämiensystem eingeführt und hält dazu noch 20 % der E-13-Stellen als Beförderungsämter für die E 14 vor.
In Brandenburg werden deutlich mehr Anrechnungsstunden für die besondere Belastung der Lehrer*innen (bei uns § 10 Stunden ArbZVo) vergeben. Bei 120 Schüler*innen gibt es in unserem Bundesland drei Anrechnungsstunden und in Brandenburg neun!
Inklusion
Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 unterzeichnet. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klaffen in allen ostdeutschen Bundesländern riesige Lücken. Auf den Nenner gebracht, mangelt es an der notwendigen personellen Unterstützung der Regelschulen, dem fehlenden Einbinden multiprofessioneller Teams in schulische Abläufe und der finanziellen Ausgestaltung von Schulen auf dem Weg zur Barrierefreiheit.
Umgang mit Corona
So leer wie dieser Abschnitt ist, so leer sind die Vorstellungen aller Kultusminister über die Situation an Schulen.
5. Schlussplädoyer
John F. Kennedy sagte einmal: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ Gar nicht auszudenken, was in diesem Land möglich wäre, wenn man nicht über prozentuale Anteile des Verteidigungshaushaltes am Gesamthaushalt reden würde, sondern wenn die Bildungslandschaft Deutschlands geeint daherkäme und finanziell auf völlig neuen Grundlagen stünde. Das Land der Dichter und Denker hätte es verdient! In der Hoffnung, dass diese Erkenntnis auch unsere handelnden Politiker erreichen möge, beende ich meinen Ausflug in die ostdeutsche Bildungslandschaft.