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Schriftlicher Verweis wegen Fotoaufnahmen vom Lehrer

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Schüler zurecht einen schriftlichen Verweis erhalten hat, nachdem er ohne Einverständnis seines Lehrers während des Unterrichts Fotos gemacht und versendet hat.

Der Achtklässler gab an, dies aus Langeweile getan zu haben. Die Klassenkonferenz unter Leitung des Klassenlehrers entschied einstimmig, den Schüler zu verwarnen und mehrheitlich den Verweis auf dem Schuljahreszeugnis einzutragen. Der Widerspruch des Schülers wurde abgelehnt.