„Muss“, „Soll“, „Kann“
Sprachliche Feinheiten im Verwaltungsrecht entschlüsselt
„Das ist doch nur eine Kann-Bestimmung.“ Mit diesem Satz wird häufig eine Nachfrage zu Freistellungen für gewerkschaftliche Zwecke oder einem unterrichtsfreien Tag bei Teilzeit abgebügelt und damit angedeutet, dass die Auslegung solcher Regelungen vollkommen in der Hand des Dienstherrn oder Dienstvorgesetzten liegt.