Zum Inhalt springen

Volksstimme-Artikel „Kündigung nach Nein zur Extra-Stunde“

Stellungnahme des LBPR Magdeburg

In den vergangenen Tagen haben uns als Lehrerbezirkspersonalrat Magdeburg vermehrt Anrufe erreicht, die sich auf den Presseartikel in der Volksstimme vom 6.09.2023 unter der Überschrift „Kündigung nach Nein zur Extra-Stunde“ bezogen. In erster Linie ging es um die Nachfrage zum wörtlichen Zitat durch den Pressesprecher des Landesschulamtes, Tobias Kühne, der öffentlich folgende Aussage formulierte: „Auch der Personalrat habe keine Einwände gehabt.“

Im Ergebnis der Pressemitteilung hat sich der Lehrerbezirkspersonalrat mit einem Brief an den Landesschulamtsdirektor gewandt. In diesem Brief wurde der Umstand der einseitigen Darstellung des Agierens des Lehrerbezirkspersonalrates in diesem Verwaltungsverfahren durch den Pressesprecher des Landesschulamtes bemängelt. Dies betrachten wir als einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Personalratsarbeit sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Grundsatz. Gleichzeitig haben wir dies mit der Forderung verbunden, die Tätigkeit des Lehrerbezirkspersonalrates seit der Einführung der Vorgriffstunde gegenüber der Öffentlichkeit vollumfänglich darzustellen.

Leider erfolgte bisher vom Landesschulamt dazu keine Reaktion. Deshalb sehen wir uns als Lehrerbezirkspersonalrat gezwungen, unsere Bemühungen seit der Einführung der Vorgriffstunde gegenüber unseren Beschäftigten offen darzulegen und die Entscheidungen des Lehrerbezirkspersonalrates gegenüber Personalmaßnahmen zur Vorgriffstunde zu erklären:

  1. Von Anfang an haben wir als Lehrerbezirkspersonalrat die Einführung einer zusätzlichen Unterrichtsstunde (Vorgriffstunde) für unsere Beschäftigten als Interessenvertretung abgelehnt.
     
  2. Der Lehrerbezirkspersonalrat Magdeburg hat nach Ankündigung der Vorgriffstunde und Anweisung zur Umsetzung durch den Landesschulamtsdirektor in einem Schulleiterbrief am 22.03.2023 ein personalrechtliches Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg eingeleitet und dabei die Mitbestimmung des Lehrerbezirkspersonalrates bei der Umsetzung der Vorgriffstunde eingefordert. Dabei haben wir versucht, über eine einstweilige Verfügung schnell ein Urteil zu bekommen, um die Einführung der Vorgriffstunde zu verhindern. Das Gericht hat aber die Dringlichkeit abgelehnt und auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Auf einen Termin in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht warten wir noch.
     
  3. Gleichzeitig haben wir im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit vom Lehrerhauptpersonalrat mitgeteilt bekommen, dass auch dieses Gremium zur gleichen Zeit ein personalrechtliches Beschlussverfahren gegen die Vorgriffstunde auf den Weg gebracht hat. Leider wurde aber auch zu dieser Klage noch kein Verhandlungstermin vom Verwaltungsgericht benannt.
     
  4. Da wir als Lehrerbezirkspersonalratsmitglieder aus den verschiedenen Gewerkschaften und Verbänden gewählt wurden, wissen wir auch, dass die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein Normenkontrollverfahren im Rahmen einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Einführung der Vorgriffstunde eingereicht hat.
     
  5. Im Anhörungsverfahren zu den Personalmaßnahmen der angestellten Lehrkraft (hier Abmahnung und Kündigung) haben wir der Kollegin unser Verständnis dafür ausgedrückt, die Vorgriffstunde nicht halten zu wollen. Gleichzeitig haben wir darauf verwiesen, dass die geltende Rechtslage aber keine Verweigerung zum Halten der Vorgriffstunde zulässt und die Empfehlung ausgegeben, die Stunde „unter Vorbehalt einer gerichtlichen Prüfung“ zu halten.
     
  6. Als Lehrerbezirkspersonalrat sind wir an geltende Gesetze und Verordnungen gebunden. Leider gibt es zur Vorgriffstunde keine aktuelle gerichtliche Entscheidung, sodass wir im Rahmen der Beteiligung zu den genannten Personalmaßnahmen als Lehrerbezirkspersonalrat keine Möglichkeit hatten, Einwände gegen eine Abmahnung oder Kündigung zu erheben, auch wenn wir selbst damit nicht einverstanden sind und als Gremium dagegen klagen. Das Gebot der Rechtsstaatlichkeit lässt kein anderes Agieren zu. Davon haben wir auch die betroffene Kollegin im Rahmen der erfolgten Anhörungen in Kenntnis gesetzt.

Als Lehrerbezirkspersonalrat werden wir auch in Zukunft als Interessenvertretung unserer Beschäftigten gegen eine weitere Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung und gegen die steigende Belastung der Lehrkräfte in den Schulen Sachsen-Anhalts kämpfen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz steht bei uns hier an oberster Stelle. Aber wir werden uns weiterhin im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien bewegen. Dabei hoffen wir, dass uns die zu erwartenden Entscheidungen der Gerichte dabei unterstützen.

Kontakt
Volker Thiele
Vorsitzender des Lehrerbezirkspersonalrates Magdeburg
Telefon:  0391 56 75 770