Einkommenssteuererklärung
Steuertipps für Pädagog*innen
Die Steuererklärung steht wieder an und es lohnt sich, genauer hinzuschauen, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
Als Lehrkraft könnt ihr viele Arbeitsmittel geltend machen, die ihr beruflich nutzt und die nicht von der Schule erstattet werden. Dazu zählen zum Beispiel Bücher, Arbeitsmaterialien, PC-Ausstattung, Fachliteratur und vieles mehr. Wichtig ist dabei, dass ihr den tatsächlichen Verwendungszweck und -umfang im Einzelfall nachweisen könnt. Dokumentiert also eure Ausgaben sorgfältig und bewahrt alle Belege auf.
Auch das Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Informiert euch hierzu genau über die aktuellen Regelungen.
Nutzt also die Möglichkeit, eure Steuerlast zu senken und macht von euren steuerlichen Möglichkeiten als Lehrkräfte Gebrauch.
Da generell viele Mythen und Thesen im Zusammenhang mit der Eigenfinanzierung von Lehr- und Arbeitsmitteln durch Lehrkräfte kursieren, haben wir hier die häufigsten Annahmen zur Thematik zusammengetragen und beantwortet. Außerdem steht euch eine Checkliste für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Kostenerstattung zur Verfügung.