Vorgriffstunde – NEIN DANKE!
Lasst uns gemeinsam gegen die Arbeitszeiterhöhung vorgehen!
Um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, setzt nun die Landesregierung die im Januar 2023 bei einem „Bildungsgipfel“ ins Leben gerufene Vorgriffstunde um. Ziel ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde, die bezahlt wird oder auf einem Arbeitszeitkonto gespeichert werden kann.
Die GEW Sachsen-Anhalt wehrt sich mit rechtlichen Mitteln gegen die Einführung der Vorgriffstunde
Mit großer Überraschung und einer gehörigen Portion Wut im Bauch haben viele GEW-Mitglieder die Ergebnisse des Bildungsgipfels aufgenommen und damit die einsame Entscheidung unseres Ministerpräsidenten für eine sogenannte Vorgriffstunde für alle Lehrkräfte in der Pressekonferenz zum Bildungsgipfel zur Kenntnis bekommen.
Auf zwei großen Kundgebungen in Magdeburg und Halle brachten viele Beschäftigte ihren Unmut über die Maßnahme zur Einführung der Vorgriffstunde zum Ausdruck. Damit wurde von den Beschäftigten ein erstes starkes Zeichen gesetzt. Der Ärger der Lehrkräfte wird auch durch die zahlreichen Anrufe in der Landesgeschäftsstelle der GEW, durch Rückmeldungen bei den Lehrerbezirkspersonalräten und in den Medien deutlich. Eine Ablehnung der Einführung der Vorgriffstunden wird zu Recht von vielen Mitgliedern gefordert, so dass die GEW diese Regelung auf jeden Fall politisch bekämpft. Dies wurde in der Stellungnahme der GEW zum Entwurf der Änderung der Arbeitszeitverordnung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Weiterhin werden wir unsere Mitglieder und die Personalräte mit rechtlichen Mitteln unterstützen und damit die Rechtmäßigkeit der Einführung der Vorgriffstunde durch die Landesregierung auf verschiedenen Ebenen gerichtlich überprüfen lassen.
Ansatzpunkte dafür lassen sich finden, weil Personalräte in ihrem Informationsrecht behindert und von den Beteiligungsrechten bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Vorgriffstunde ausgeschlossen wurden. Dazu kommt nach unserer Auffassung eine massive Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. Die GEW Sachsen-Anhalt unterstützt die Personalräte und ihre Mitglieder bei folgenden Schritten:
Ein Vier-Punkte-Plan, um gegen die Vorgriffstunde vorzugehen
Wir unterstützen wir all unsere Mitglieder und die Personalräte mit rechtlichen Mitteln und werden die Rechtmäßigkeit der Einführung der Vorgriffstunde durch die Landesregierung auf verschiedenen Ebenen gerichtlich überprüfen. Daher haben wir einen Vier-Punkte-Plan entwickelt:
- Einforderung der Mitbestimmung der Stufenpersonalräte
Die GEW-Mitglieder der Stufenvertretungen werden versuchen, Mitbestimmungsverfahren zu der Einführung der Verordnung und deren Umsetzung zu erwirken. Dazu werden die Personalräte in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen.
- Durchführung eines Normenkontrollverfahrens
Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens soll die Rechtmäßigkeit der geänderten Verordnung mit der Einführung der Vorgriffstunde durch Musterklagen geprüft werden. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der durch die EU festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitsgrenze erfolgen und die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen eingefordert werden.
Im Rahmen dieser Klage soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Arbeitszeitstudie für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt in Auftrag zu geben, durch die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit ermittelt werden soll.
- Geltendmachungen für teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen
Wir, die GEW Sachsen-Anhalt, stellen unseren teilzeitbeschäftigten Mitgliedern Formulare zur Geltendmachung für Tarifbeschäftigte und zum Widerspruch für verbeamtete Lehrkräfte zur Verfügung. Du findest sie weiter unten auf dieser Seite. Damit soll die Fortsetzung der am Schuljahresanfang vereinbarten Teilzeit in diesem Schuljahr gegenüber dem Arbeitgeber eingefordert werden. Gleichzeitig bereiten wir Musterklagen in Einzelfällen vor.
Auch Beschäftigte, die Teilzeit aus persönlichen Gründen in Anspruch nehmen oder zum Beispiel, weil sie eine Fort- oder Weiterbildung absolvieren, fordern wir auf, eine Geltendmachung zu schreiben bzw. Widersprüche einzulegen, um die Fortsetzung der Beschäftigung zu den derzeitig vereinbarten Stundenumfängen durchzusetzen.
Für das kommende Schuljahr müssten bestehende Teilzeitanträge mit einem neuerlichen Antrag angepasst werden, wenn die Vorgriffstunde nicht zusätzlich auf das beantragte Stundenvolumen addiert werden soll.
- Briefe der Lehrkräfte an das Bildungsministerium oder Landesschulamt
Vor dem Hintergrund des großen Ärgers über die Vorgriffstunde und der damit verbundenen Missachtung der bisherigen Arbeit steht es aber auch allen Lehrkräften frei, sich mit Briefen an das Bildungsministerium oder das Landesschulamt zu wenden, um die Rechtmäßigkeit der Einführung der Vorgriffstunden in Frage zu stellen und eine Streichung zu verlangen. Ein Hinweis auf ein laufendes Normenkontrollverfahren ist dabei durchaus möglich.
Gerne können solche Briefe auch zur Veröffentlichung an uns geschickt werden.
Liebe Kollegin, lieber Kollege, jetzt bist du gefragt: Werde jetzt aktiv und gehe mit uns gegen die Arbeitszeiterhöhung vor!
Bitte unterstütze uns und all deine Kolleg*innen in diesem Anliegen und ergreife die oben genannten Maßnahmen. Sende Briefe an das Ministerium, reiche deinen Widerspruch oder deine Geltendmachung ein oder engagiere dich in den Stufenvertretungen für die Streichung der Vorgriffstunde.
Die geänderte Verordnung befindet sich unten in der Servicebox.
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Exklusiv für Mitglieder
Formular – Geltendmachung bei befristeter Teilzeitvereinbarung
28.03.2023 - (pdf - 5.70 MB) -
Exklusiv für Mitglieder
Formular – Geltendmachung bei unbefristeter Teilzeitvereinbarung
28.03.2023 - (pdf - 5.75 MB) -
Exklusiv für Mitglieder
Formular – Widerspruch bei befristeter Teilzeitvereinbarung
28.03.2023 - (pdf - 5.69 MB) -
Exklusiv für Mitglieder
Formular – Widerspruch bei unbefristeter Teilzeitvereinbarung
28.03.2023 - (pdf - 5.72 MB) -
Verordnung der Landesregierung zu Langzeitarbeitskonten zum Download
14.03.2023 - (pdf - 68.83 KB)