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Fahrrad-Leasing

Wichtiger zweiter Schritt fehlt noch

Der sachsen-anhaltinische Landtag verabschiedete am 11. Juni 2024 einen Beschluss zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Damit ist nun die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings im Sinne einer Entgeltumwandlung auf Grundlage des neu in den Tarifvertrag der Länder eingefügten § 19 b TV-L eröffnet.