Fahrrad-Leasing
Wichtiger zweiter Schritt fehlt noch
Der sachsen-anhaltinische Landtag verabschiedete am 11. Juni 2024 einen Beschluss zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Damit ist nun die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings im Sinne einer Entgeltumwandlung auf Grundlage des neu in den Tarifvertrag der Länder eingefügten § 19 b TV-L eröffnet.