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Amtsangemessene Alimentation

Lege Widerspruch gegen deine Besoldung/Versorgung ein!

Wir empfehlen den verbeamteten Kolleg*innen, noch in diesem Jahr gegen ihre Besoldung/Versorgung Widerspruch einzulegen, da sie nach unserer Auffassung nicht amtsangemessen ist.

Wir hatten den verbeamteten Kolleg*innen in den vergangenen Jahren bereits mehrfach empfohlen, gegen ihre Besoldung/Versorgung Widerspruch einzulegen, da sie nach unserer Auffassung nicht amtsangemessen ist. In den letzten Jahren haben das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht dies in mehreren Entscheidungen bestätigt. Dadurch kam es im Dezember 2021 zum „Dritten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in Sachsen-Anhalt“.

Der Dienstherr ist jedoch auch nach einer Gesetzänderung weiterhin verpflichtet, die Besoldung und Versorgung seiner Beamtinnen und Beamten regelmäßig zu überprüfen und das auch zwischen den Tarifabschlüssen. Dies hat das Land für das Jahr 2023 bisher nicht vorgenommen. Unter Zugrundelegung der Maßstäbe des BVerfG ist auch für 2023 davon auszugehen, dass die Besoldung und Versorgung für Beamtinnen und Beamte nicht verfassungskonform sind.

Für das Jahr 2023 hat das Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu Ansprüchen aus dem Besoldungsjahr 2023 erklärt, sondern lediglich auf Folgendes hingewiesen: „Bereits in Vorjahren gestellte Alimentationsanträge/Widersprüche, über die noch nicht bestandskräftig entschieden wurde, gelten fort. Eine haushaltsnahe Geltendmachung ist damit erfolgt. Von einer wiederholenden Antragstellung kann daher in diesen Fällen abgesehen werden.“

Das bedeutet, dass es für alle, die noch keinen Widerspruch gegen ihre Alimentation eingelegt haben oder über deren Widerspruch bereits bestandskräftig entschieden wurde, nunmehr zwingend notwendig ist, für das laufende Jahr 2023 einen Widerspruch gegen die gezahlte Besoldung/Versorgung beim Dienstherrn einzulegen, um der Verjährung entgegenzuwirken. Sicherheitshalber empfehlen wir aber allen unseren verbeamteten Mitgliedern auch im Jahr 2023 Widerspruch einzulegen. Wir haben Dir unter dem Artikel ein Muster zur Verfügung gestellt.

Für den Fall, dass Du Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder erhältst, nutze bitte zusätzlich noch den weiteren Musterwiderspruch (siehe unten) und passe ihn entsprechend an.

Bitte lege den Widerspruch/die Widersprüche eigenständig und zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ende des Jahres 2023, bei Deinem Dienstherrn (z. B. Landesschulamt) ein. Wir empfehlen dafür ein Einschreiben (mit Rückschein) zu verwenden.