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Politische Bildung im Fokus

Wie neutral müssen Schulen wirklich sein?

Immer wieder geraten Schulen ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, wenn es um politische Meinungsäußerungen geht. Das Neutralitätsgebot, dem die Lehrkräfte und Schulen folgen sollen, wird kontrovers diskutiert und sorgt für Verunsicherung.

Der Beutelsbacher Konsens basiert auf drei wichtigen Regeln:

  • keine Indoktrination,
  • Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik im Unterricht
  • Befähigung der Schüler, ihre eigenen Interessen in politischen Situationen zu analysieren

Die GEW bietet in den „Fragen und Antworten zu den Meldeportalen der AfD“ eine klare Orientierung zu den gesetzlichen Grundlagen für politische Bildung in der Schule und dem Sinn des Beutelsbacher Konsens. Lehrkräfte stehen oft vor der Frage, wie weit sie gehen dürfen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung und das Institut für Menschenrechte haben sich ausführlich mit dem Thema „Was man sagen darf: Mythos Neutralität in Schule und Unterricht“ und die Umsetzung des „Neutralitätsgebotes in der politischen Bildung“ beschäftigt und bieten Hilfe an.