Forderungen für die Länder-Tarifrunde
„Wir brauchen deutliche Gehaltserhöhungen“
Die GEW hat am 11. Oktober in Berlin gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen für die anstehende Länder-Tarifrunde vorgestellt.
Ab dem 26. Oktober verhandeln die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die zweite Runde ist am 2. und 3. November und die dritte und voraussichtlich letzte Runde ist am 7. und 8. Dezember 2023 geplant. Die Kolleginnen und Kollegen im Länderbereich erwarten in der aktuellen Tarifrunde einen Abschluss, der mit der Gehaltsentwicklung bei Bund und Kommunen Schritt hält und wichtige tarifpolitische Dauerbaustellen des Tarifvertrages der Länder angeht. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern in der Länder-Tarifrunde insgesamt 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr Gehalt monatlich für die Beschäftigten der Länder.
Seit mittlerweile zwei Jahren sind die Preissteigerungen außergewöhnlich hoch. Im vergangenen Jahr wuchsen die Verbraucherpreise insgesamt um 6,9 Prozent. Viele Unternehmen haben die höheren Kosten nicht nur auf die Preise ihrer Produkte draufgesetzt, sondern die Preise noch stärker angehoben, um Extra-Gewinne zu erzielen. Dementsprechend tragen vor allem die abhängig Beschäftigten die Last der Inflation. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Löhne im vergangenen Jahr zwar nominal um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, abzüglich der Inflationsrate sanken die Löhne aber um vier Prozent. Das ist der stärkste Reallohnverlust seit 2008!
Über die Gehaltsforderungen hinaus gibt es weitere Baustellen, die in der Länder-Tarifrunde dringend bearbeitet werden müssen. Das ist zum einen die „stufengleiche Höhergruppierung“, also die Abschaffung des absurden „Rösselsprungs“. Dieser kann dazu führen, dass Beschäftigte bei einer Höhergruppierung Erfahrungsstufen verlieren und dadurch mittelfristig Gehalt einbüßen. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen (TVöD) wurde die stufengleiche Höhergruppierung längst umgesetzt. Nur die TdL stellt sich quer.
Eine weitere Baustelle ist die Schaffung einer tariflichen Regelung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Eine eigenständige Tarifregelung für diese Beschäftigtengruppe gibt es bislang nur in Berlin. In der Länderrunde 2021 gelang es, mit der TdL eine gemeinsame Bestandsaufnahme der Beschäftigungsbedingungen für studentische Beschäftigte zu verabreden, die inzwischen vorliegt. Daraus müssen jetzt endlich Konsequenzen gezogen werden.
Angesichts der hohen Inflation und der ständig steigenden Herausforderungen erwarten alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ein deutliches Gehaltsplus. Also bündeln wir unsere Kräfte, um uns auf einen heißen Spätherbst und eine kämpferische Vorweihnachtszeit einzustellen.