Zum Inhalt springen

Tarifrunde TV-L 2023

Wir rufen zum Warnstreik am „Streiktag Bildung“ am 28. November auf!

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Oktober 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TV-L. Bislang haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.

Die GEW fordert:

  • 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 Euro!
  • Laufzeit 12 Monate!
  • Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L sowie die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den kreisfreien Städten Halle (Saale) und Dessau-Roßlau, den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Wittenberg am 28. November 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik in Leipzig auf. Die Kundgebung beginnt um 10:30 Uhr am Simson-Platz in Leipzig.

An diesem Tag können sich alle GEW-Mitglieder in unsere Online-Streikliste eintragen.


Wichtige Hinweise


Bündelung der Kräfte

Der VBE Sachsen-Anhalt aus dem Beamtenbund wird in Leipzig nicht dabei sein. Die Kolleginnen und Kollegen werden jedoch den Streiktag in Magdeburg unterstützen. Zum Streikaufruf des VBE für den 23.11. hatte die GEW keine Informationen und so können wir uns auch nicht beteiligen. Das heißt auch, dass wir für unsere Mitglieder für den 23.11. kein Streikgeld zahlen.


Reisekosten und Streikgeld

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei einem Streik mit einem finanziellen Ausgleich für den Streiktag. Reisekosten für die Anfahrt zum Warnstreik werden ebenso übernommen. Alle wichtigen Informationen sowie den Streik- und Reisekostenantrag dazu findet ihr hier.
 

Gesammelte Abfahrten

  • Stadtverband Halle: Aufgrund des bereits aufgebauten Weihnachtsmarktes am Hallmarkt ist der Abfahrtsort der Busse für den 28.11.2023 um 08:30 Uhr auf dem Parkplatz Volkmannstraße am Bahnhof geplant.
     
  • Der Kreisverband Burgenlandkreis wird mit dem Zug anreisen. Treffpunkt ist 8:30 Uhr auf dem Bahnhof Naumburg bzw. 8:45 Uhr am Bahnhof Weißenfels. Der Zug fährt um 8:52 Uhr ab Naumburg und 9:02 Uhr ab Weißenfels. Die Rückfahrt ist um 13:19 Uhr bzw. 14:09 Uhr geplant, je nach Verkehrslage und Dauer der Veranstaltung. Fahrkarten werden durch den Kreisverband Burgenlandkreis organisiert. Reisekosten zum Zielbahnhof können GEW-Mitglieder bei uns abrechnen.
     
  • Für den Kreisverband Anhalt-Bitterfeld wurde ein Bus bestellt, der mittlerweile voll besetzt ist. Daher wird um individuelle Anreisen gebeten. Bitte reicht die Reisekosten beim Kreisverband ein.
     
  • Mitglieder des Kreisverbands Wittenberg fahren mit der S2 nach Leipzig (W.-Leuschner-Platz) und gehen dann zum Simsonplatz. Ein Umsteigen ist nicht nötig.
     
  • Der Kreisverband Saalekreis reist mit der S-Bahn S3 ab Halle Hauptbahnhof um 8:50 Uhr an. Gabi Elze wird für den Kreisverband mit Reisekostenanträgen vor Ort sein.
     
  • Der Kreisverband Harz bittet um indviduelle Anreisen.
     
  • Der Kreisverband Dessau reist mit einem Bus an, der bereits ausgebucht ist. Der Bus wird dann 8:45 Uhr losfahren. Streikwillige Kolleg*innen möchten bitte mit dem Zug oder eigenen PKW anreisen. Irena Klack wird am 28.11.2023 ab 8:00 Uhr am Busbahnhof in Dessau stehen. Da können sich die Kolleg*innen sich dann gerne eintragen.
  • Der Kreisverband Jerichower Land reist individuell mit dem Zug oder PKW an.

 

 

Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen.

Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht zulässig.

Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer*innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind.

Kolleg*innen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz.

Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.

Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags.

Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.

Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben.

Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden.

Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.

Da einige studentische Beschäftigte flexible Arbeitszeiten haben,gelten für Studierende teilweise Besonderheiten. Für euch hat die Initiative TV Stud eine eigenes FAQ zusammengestellt, dass ihr hier findet.