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Seiteneinstieg

Zertifikatskurse zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis

Zertifikatskurs zum Seiteneinstieg: GEW-Vorstandsmitglied Malte Gerken beantwortet häufige Fragen rund um den Erwerb einer Unterrichtserlaubnis.

Um Lehrkräften im Seiteneinstieg das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes und damit den Erwerb des zweiten Staatsexamens für ein Lehramt zu ermöglichen, werden sogenannte „Zertifikatskurse“ zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis in einem zweiten Unterrichtsfach per Erlass ausgeschrieben. Bezüglich der Bewerbung auf einen Kurs und den damit verbundenen Berechtigungen bei erfolgreicher Absolvierung möchten wir häufig auftretende Fragen beantworten.
 

Welche Schulformen und Fächer werden angeboten?

Für die Schulformen Sekundarschule, Berufsbildende Schule und Gymnasium werden die Kurse in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zum dritten Mal aufgelegt. Erstmalig angeboten werden die Fächer Mathematik und Deutsch an Grundschulen sowie Physik an Sekundarschulen.

An Berufsbildenden Schulen und Gymnasien beträgt die Kursdauer fünf Semester, an Sekundarschulen vier Semester und an Grundschulen drei Semester. Ausbildungsdurchführende für die Fächer Englisch, Deutsch, Deutsch an Grundschulen und Mathematik an Grundschulen ist die Martin-Luther-Universität Halle, für Mathematik und Physik die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Kursorganisation beinhaltet Präsenzveranstaltungen und Selbststudienphasen.
 

Wer kann sich bewerben?

Alle Bewerber*innen müssen unbefristet als seiteneinsteigende Lehrkraft an einer Schule in Sachsen-Anhalt tätig sein. Dazu zählen auch staatlich anerkannte Ersatzschulen. Grundschullehrkräfte müssen zusätzlich über ein abgeleitetes Fach der Stundentafel verfügen. Für die Zertifikatskurse im Fach Englisch ist ein zusätzlicher Nachweis über Sprachkenntnisse erforderlich. Dieser wird im Erlass näher beschrieben. Vorrangig ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss, in der Regel mit dem akademischen Grad Master bzw. Universitätsdiplom, erforderlich. Absolvent*innen mit dem akademischen Grad Bachelor oder vergleichbar können nachrangig berücksichtigt werden.
 

Welche besonderen Bedingungen gelten während der Laufzeit des Kurses?

Der Kurs findet berufsbegleitend unter Fortzahlung der vollen Bezüge statt. Für die Dauer des Kurses werden den Teilnehmenden sieben Anrechnungsstunden je Woche gewährt. Bei Bedarf ist eine weitere Unterrichtsreduzierung durch Teilzeit möglich. Die zusätzliche Teilzeit verringert anteilmäßig die Bezüge und Rentenpunkte. Für Kurse der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist der Montag ein Studientag ohne Unterrichtsverpflichtung, für Kurse an der Otto-von Guericke-Universität Magdeburg steht der Studientag noch nicht fest.
 

Welche Berechtigungen und Verpflichtungen ergeben sich nach erfolgreicher Absolvierung?

Mit dem Kurs wird ein Zertifikat erworben, das in Sachsen-Anhalt als Nachweis über das Vorliegen der wissenschaftlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in dem Fach und der Schulform des Kurses anerkannt wird. Sofern bereits ein Fach der Stundentafel abgeleitet wurde und ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss vorliegt, ist damit die Berechtigung zum Absolvieren des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes gegeben. Mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird das zweite Staatsexamen in der jeweiligen Schulform erworben. Damit ist eine vollständige Gleichstellung zu regulär ausgebildeten Lehrkräften gegeben. Ohne Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus dem Zertifikat kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung. Kursteilnehmende müssen bei ihrer Bewerbung eine Erklärung abgeben, dass sie bei einem Ausscheiden innerhalb von zwei Jahren aus dem Schuldienst im Land Sachsen-Anhalt die Kosten für die Kursdurchführung anteilig zurückzahlen. Der Maximalwert für fünf Semester beträgt 10.000 €, je fehlendem Monat zu den zwei Jahren ist ein Anteil von 1/24 zu zahlen.
 

Forderungen des Lehrerhauptpersonalrates zu dem derzeitigen Verfahren

Zu den Zertifikatskursen Deutsch, Englisch und Mathematik werden auch Bewerber*innen zugelassen, die zwar über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen, für die jedoch kein Fach der Unterrichtstafel abgeleitet wurde. Gemäß den Ausschreibungsbedingungen führt auch der Kurs nicht zu Ableitung des Unterrichtsfaches. Wir fordern, dass diese Praxis geändert wird und in diesem Fall der Kurs zur Ableitung des Faches und zur Berechtigung der Höhergruppierung führt.

Zu allen Zertifikatskursen können nachrangig auch Bewerber*innen mit dem akademischen Grad Bachelor oder vergleichbar zugelassen werden. Für diesen Personenkreis ist eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst aufgrund des fehlenden wissenschaftlichen Hochschulabschlusses grundsätzlich ausgeschlossen. Wir fordern eine Qualifikationsoption für Seiteneinsteigende mit einem Bachelorgrad, die den Zugang in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ermöglicht.

Die Ableitung von Fächern der Stundentafel ist für die Berufsbildenden Schulen im berufsbezogenen Bereich kaum möglich, da hier die Fächerstruktur schon länger durch den lernfeldorientierten Unterricht ersetzt wurde. Wir fordern zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen Angebote für Zertifikatskurse in den beruflichen Fachrichtungen. Für die Dauer des Kurses werden den Teilnehmenden sieben Anrechnungsstunden gewährt. Da der Zertifikatskurs für Grundschullehrkräfte erstmalig ausgeschrieben wird und dort die Unterrichtsverpflichtung 27 Stunden pro Woche beträgt, fordern wir für Grundschullehrkräfte eine Gewährung von acht Anrechnungsstunden. Speziellere Anfragen können gerne an unsere GEW-Vertreter*innen im Lehrerhauptpersonalrat gerichtet werden.

Kontakt
Malte Gerken
Vorstandsmitglied für Berufsbildende Schulen & Stellvertrender Vorsitzender