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Argumente für Arbeitszeiterfassung in der Wissenschaft

Zwischen Kreativität und Regelungen

Gegenüber der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Wissenschaft herrscht viel Skepsis. Deshalb beantwortet die GEW 11 populäre Vorbehalte.

Die Arbeitszeiterfassung in der Wissenschaft bedroht Kreativität und Innovation, Freiheit und Autonomie – das könnte man jedenfalls denken, wenn man den FAZ-Artikel „Denken am Wochenende verboten“ von Andreas Voßkuhle, ehemaliger Bundesverfassungsgerichtspräsident, und Ralf Poscher, Direktor des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, vom 24. März 2023 liest. Auch viele wissenschaftliche Beschäftigte befürchten, dass sie vor allem etwas zu verlieren und nichts zu gewinnen haben.

In einer Argumentationshilfe für die Arbeitszeiterfassung greifen wir die häufigsten Vorbehalte auf und wandelt sie in ein starkes Plädoyer für die aktive Mitgestaltung der betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in der Wissenschaft. Denn wir haben viel zu gewinnen: im echten Sinne tarifgerechte Bezahlung, geregelten Ausgleich für geleistete Mehrarbeit, tatsächliche Zeitautonomie, Stärkung der betrieblichen Interessenvertretungen, Stärkung des Inklusionsgedankens, verbesserte Vereinbarkeit von Privatleben und wissenschaftlicher Karriere sowie letztendlich die Stärkung eines arbeitsrechtlichen (Selbst-)Bewusstseins. Denn Arbeitsschutz und Arbeitsrecht dürfen an den Türen der Hochschulen und Forschungsinstitute nicht Halt machen.