
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Keine Freistellung mehr für die Corona-Schutzimpfung
Mit der vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 entfällt auch die Pflicht der Arbeitgeber, eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen.