Geplanter Abbau des inklusiven Lernens an Integrierten Gesamtschulen
Landesregierung benachteiligt Menschen mit Beeinträchtigung
Um die Unterrichtsversorgung besser aussehen zu lassen, macht das Bildungsministerium auch vor Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht halt.
Bisher zählten diese Schüler*innen bei der Klassenbildung richtigerweise doppelt. Sie benötigen mehr und individuelle Förderung. Gerade diese haben sich Integrierte Gesamtschulen für ihre Kinder seit Jahren sehr deutlich auf die Fahnen geschrieben.
Im aktuellen Erlass zur Unterrichtsorganisation an Gesamtschulen wurde dieser Passus jedoch heimlich, still und leise gestrichen. Schulen und Lehrkräfte wurden davon überrascht. Die Maßnahme hat einen umfangreichen Einfluss: Die Klassen werden weniger und voller. Damit sind weniger Lehrkräfte notwendig. Hiermit scheint eine kurzfristige Verbesserung der Unterrichtsversorgung angestrebt zu sein, ohne wirklich mehr Lehrkräfte einzustellen. An Sekundar- und Gemeinschaftsschulen gibt es diese Regelung, dass Schüler*innen mit erhöhtem Förderbedarf doppelt zählen, ohnehin nicht mehr. Auch das müsste noch einmal überdacht werden.
Aus Sicht der GEW Sachsen-Anhalt ist dies nicht nur eine Benachteiligung für Menschen mit Beeinträchtigungen und eine weitere Belastung für unsere Kolleg*innen. Mit dieser Änderung wird auch dem Konzept der Integrierten Gesamtschule ein weiteres Merkmal genommen, das zur hohen Nachfrage dieser Schulform durch Eltern und Kinder beiträgt.
Die GEW Sachsen-Anhalt positioniert sich ausdrücklich gegen diese weitere Form der Diskriminierung und fordert die Landesregierung auf, diese Maßnahme umgehend zurückzunehmen.
39114 Magdeburg