Arbeitszeit
Neue Hoffnung durch Revision im Kampf gegen die Vorgriffstunde
Der juristische Kampf gegen die umstrittene Vorgriffstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Mit einer Entscheidung vom 17. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Normenkontrollverfahren zur Vorgriffstunde zugelassen (Az. BVerwG 2 BN 2.24). Damit muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht mit der Rechtmäßigkeit der Einführung dieser zusätzlichen Pflichtstunde für Lehrkräfte befassen.
Grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht hebt in seiner Begründung hervor, dass die Einführung der Vorgriffstunde grundsätzliche Bedeutung hat. Es besteht die Notwendigkeit, die Anforderungen an Regelungen zur Verpflichtung von Lehrkräften zu zusätzlichen Pflichtstunden grundlegend zu klären.
„Die Zulassung der Revision gibt uns Hoffnung, dass das Verfahren zur Normenkontrolle die berechtigten Einwände der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt berücksichtigt und zu einer grundsätzlichen Klärung führt“, erklärt Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.
Relevanz vergleichbarer Entscheidungen
Bereits das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil (Az. 3N 21.192 vom 12. November 2024) die Einführung der Vorgriffstunde für Grundschullehrkräfte in Bayern abgelehnt. Das Gericht kritisierte eine fehlerhafte Prognose der Landesregierung, die auf unzureichenden und veralteten Datenerhebungen beruhte. Dieses Urteil lässt auch die beiden klagenden Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt auf eine ähnliche Entscheidung hoffen. Sie hatten bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf die unzureichende Begründung der Einführung der Vorgriffstunde durch die Landesregierung hingewiesen.
Kritik an der Landesregierung Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt wurde die Vorgriffstunde eingeführt, um angebliche „Überkapazitäten“ an Gymnasien abzubauen und durch Versetzungen oder Abordnungen den Personalbedarf an Sekundarschulen zu decken. Diese Praxis stößt beim Schulpersonal und der GEW Sachsen-Anhalt auf scharfe Kritik.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass auf Grundlage fragwürdiger Prognosen Entscheidungen getroffen werden, die die Belastung der Lehrkräfte weiter erhöhen und die Qualität der Bildung gefährden“, betont Eva Gerth.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird erst im zweiten Halbjahr 2025 erwartet. Die GEW Sachsen-Anhalt wird den Prozess weiterhin begleiten und sich für die Rechte der Lehrkräfte starkmachen.
Hintergrund zur Vorgriffstunde
Die Vorgriffstunde wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2023 flächendeckend eingeführt, um den herrschenden Lehrkräftemangel zu bekämpfen. Lehrkräfte müssen seitdem eine zusätzliche Pflichtstunde leisten. Diese Regelung stößt seit ihrer Einführung auf Widerstand seitens der Betroffenen und der GEW Sachsen-Anhalt. Die GEW Sachsen-Anhalt erachtet diese verpflichtende Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte als unrechtmäßig und unterstützt mehrere Klagen gegen die Vorgriffstunde.


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