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So kommst du an deine Streikunterstützung

Streikgeld

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei einem Streik mit einem finanziellen Ausgleich für den Streiktag. Dieses sogenannte Streikgeld in Höhe der Netto-Abzüge bekommt ihr ausgezahlt, wenn ihr neben eurer Mitgliedschaft die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt:
 

  1. Trage dich am Tag des Streiks vor Ort oder online in die GEW-Streikliste ein.
  2. Stelle einen Antrag auf Streikgeld.
    Diesen kannst du entweder als Online-Formular ausfüllen oder ein PDF-Formular herunterladen und dieses per E-Mail oder Post an Katja Kämmerer senden. Ihre Kontaktdaten findest du unten auf dieser Seite.

    Achtung! Zur Bearbeitung des Streikgeldformulars benötigt die GEW Sachsen-Anhalt die vollständige Kopie deines Gehaltszettels (alle Seiten), auf dem der Nettoabzug ersichtlich ist. Konkret benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge (des Fehltages beim Arbeitgeber) erfolgten. Sehr wahrscheinlich erhältst du diesen Korrekturabzug auch erst etliche Wochen nach dem Streiktag. Erst dann kannst du den Antrag auf Streikgeld bei uns einreichen! Ohne diese Kopie können wir den gestellten Antrag nicht bearbeiten und somit auch kein Geld zahlen.

Reisekosten

Außerdem übernehmen wir eure Reisekosten an den Streiktagen.

  1. Füllt dazu das unten befindliche PDF-Formular aus.
  2. Sendet es ggf. zusammen mit entsprechenden Nachweisen (Zugtickets, Belege) per Post an den für dich zutreffenden Kreis- oder Stadtverband.

Auszug aus den GEW-Richtlinien für die Entnahme von Mitteln aus dem Kampf- und Unterstützungsfonds

1. Streikunterstützung

1.1 Für Warnstreiks wird GEW-Mitgliedern der nachgewiesene Nettogehaltsabzug ersetzt; maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Im Einzelfall kann dem Mitglied auf Antrag der tatsächliche Nettogehaltsabzug gewährt werden, wenn dies sozial geboten ist. Wenn studentische Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen einem Streikaufruf der GEW folgen, wird unterstellt, dass der Ersatz des tatsächlichen Nettogehaltsabzugs sozial geboten ist.

1.2 Bei unbefristetem Erzwingungsstreik beträgt die Streikunterstützung pro Streiktag das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags. Zusätzlich werden fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind gezahlt. Der tatsächliche Nettogehaltsabzug ist nach Aufforderung nachzuweisen. Um soziale Härten zu vermeiden, wird studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die einem Streikaufruf der GEW folgen, stattdessen der nachgewiesene tatsächliche Nettogehaltsabzug ausgezahlt.

1.3 Streikunterstützung ist zurückzuzahlen, wenn das Mitglied vor Ablauf von zwei Jahren nach der Auszahlung aus der GEW austritt oder in einem Verfahren nach § 8 der GEW-Satzung ausgeschlossen wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die aus dem Organisationsbereich der GEW ausscheiden.

Kontakt
Katja Kämmerer
Mitgliederservice im Regionalbüro Halle (Saale)
AdresseKleiner Berlin 2
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 204 08 11
Mobil: 0170 6650314