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Antrag auf Streikgeld

für Mitglieder der GEW Sachsen-Anhalt

Angaben zur Person
Gehaltabzug

Achtung – wichtiger Hinweis zu den Belegen! Zur Bearbeitung des Streikgeldformulars benötigt die GEW Sachsen-Anhalt die vollständige Kopie deines Gehaltszettels (alle Seiten), auf dem der Nettoabzug ersichtlich ist. Für die Zahlung von Streikgeld benötigen wir die Kopie der vollständigen Bezügemitteilung des Monats, in dem die Abzüge (des Fehltages beim Arbeitgeber) erfolgten. Sehr wahrscheinlich erhältst diesen Korrekturabzug auch erst etliche Wochen nach dem Streiktag. Erst dann kannst du den Antrag auf Streikgeld bei uns einreichen.

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