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Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD

Eingruppierung von Leiter*innen in Kindertagesstätten

Die arbeitsvertragliche Tätigkeit als Leiterin bzw. Leiter einer Kindertagesstätte stellt ein separates Tätigkeitsmerkmal innerhalb der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD dar. In welchen Umfang die Leitungskraft von der Gruppenarbeit freigestellt ist, bestimmt die Höhe der Eingruppierung nicht. Vielmehr ist die Durchschnittsbelegung der jeweiligen Einrichtung eingruppierungsrelevant.