Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst des TVöD
Eingruppierung von Leiter*innen in Kindertagesstätten
Die arbeitsvertragliche Tätigkeit als Leiterin bzw. Leiter einer Kindertagesstätte stellt ein separates Tätigkeitsmerkmal innerhalb der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD dar. In welchen Umfang die Leitungskraft von der Gruppenarbeit freigestellt ist, bestimmt die Höhe der Eingruppierung nicht. Vielmehr ist die Durchschnittsbelegung der jeweiligen Einrichtung eingruppierungsrelevant.