Zum Inhalt springen

Was ist die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)?

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das höchste Gremium der GEW Sachsen-Anhalt, das sich alle vier Jahre versammelt. Bei dieser Zusammenkunft wählen die Delegierten den neuen Landesvorsitz und legen außerdem die inhaltlichen Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für die anstehende Legislatur des Landesverbands fest.

Bei der Landesdelegiertenkonferenz kommen die Mitglieder des Landeshauptausschusses sowie Vertreter*innen der Stadt- und Kreisverbände und vom Landeshauptausschuss eingeladene Gastdelegierte zusammen. 

Über Anzahl von Vertreter*innen pro Kreisverband bestimmt die jeweilige Mitgliederzahl. Je angefangene 175 Mitglieder entsenden die Kreisverbände eine*n Delegierte*n. Außerdem muss laut Satzung der GEW Sachsen-Anhalt mindestens die Hälfte dieser Delegierten weiblich sein. 

Zum Landeshauptausschuss (LHA) gehören die Mitglieder des Landesvorstands, sechs weitere Mitglieder aus dem Vorstandsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit sowie zwei weitere Mitglieder aus dem Vorstandsbereich Hochschule/Forschung/Lehrer*innenbildung. Außerdem gehören auch hier Vertreter*innen der Kreisverbände entsprechend ihrer Mitgliederanzahl (ein*e Delegierte*r je angefangene 350 Mitglieder) sowie jeweils ein*e Sprecher*in der Landesgremien der Frauen, der Jungen GEW, der Senior*innen und der Studierenden. 

Die drei Landesgremien der Jungen GEW, der Senior*innen und der Studierenden dürfen zusätzlich zwei weitere stimmberechtigte Vertreter*innen entsenden.

Laut Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz der GEW Sachsen-Anhalt sind alle Delegierten, die Kreisverbände, der Landeshauptausschuss und der Landesvorstand antragsberechtigt. 

Jede*r Delegierte hat eine Stimme. Eine Stimmübertragung ist unzulässig. Die Delegierten sind bei ihrer Stimmabgabe nicht an Aufträge gebunden. 

Gastdelegierte haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. 

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern in der Satzung nichts anderes vorgesehen ist. 

Die Vorbereitung der LDK und ihrer Tagesordnung sind Aufgaben des Landeshauptausschusses.